Sachbearbeitung in der Abteilung Bürgerbüro

Stellenausschreibung Bei der Stadt Waiblingen ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle für die Sachbearbeitung in der Abteilung Bürgerbüro...

Stellenausschreibung


Bei der Stadt Waiblingen ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle für die

Sachbearbeitung in der Abteilung Bürgerbüro


in Vollzeit und unbefristet zu besetzen.


Das Aufgabengebiet umfasst insbesondere den Bereich des Einwohnermelde-, Ausweis- bzw. Passwesens sowie die Sachbearbeitung im Bereich des Fundrechts.
Da das Bürgerbüro auch samstags geöffnet hat, muss teilweise auch an Samstagen gearbeitet werden.


Wir wünschen uns eine Persönlichkeit, die Teamfähigkeit und Durchsetzungsvermögen mitbringt sowie über ein freundliches Auftreten und interkulturelle Kompetenz verfügt. Eine Ausbildung im öffentlichen Verwaltungsdienst (z. B. Verwaltungswirt, Verwaltungsfachangestellen – w/m/d) oder einschlägige Berufserfahrung im Einwohnermeldewesen setzen wir voraus.


Die Bezahlung erfolgt nach Entgeltgruppe 8 TVöD. Die Stelle kann auch im Beamtenverhältnis bis Besoldungsgruppe A 8 besetzt werden.


Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt.


Bei inhaltlichen Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Hagedorn (Abteilung Bürgerbüro) unter Telefon 07151 5001-2560. Personalrechtliche Fragen beantwortet Ihnen gerne Frau Renz (Abteilung Personal) unter Telefon 07151 5001-2145.


Bei Interesse bewerben Sie sich bitte bis 02.11.2025 vorzugsweise online unter karriere.waiblingen.de oder senden Sie uns Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen an die Abteilung Personal der Stadt Waiblingen, Postfach 1751, 71328 Waiblingen. Bei postalischer Bewerbung werden die Unterlagen nach Abschluss des Verfahrens vernichtet, eine Rücksendung erfolgt nicht. Wir weisen darauf hin, dass bei Angabe einer E-Mail-Adresse alle Benachrichtigungen über diesen Weg erfolgen.

Erscheinung
Hegnach Aktuell – Stadt Waiblingen
NUSSBAUM+
Ausgabe 43/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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