Gemeinde Wellendingen
78669 Wellendingen
Dies und das

Sachbeschädigung an Halloween

Aufgrund der Vorkommnisse von Sachbeschädigungen in der Nacht vom 31. Oktober auf 1. November möchten wir darauf hinweisen, dass es sich hierbei um einen...

Aufgrund der Vorkommnisse von Sachbeschädigungen in der Nacht vom 31. Oktober auf 1. November möchten wir darauf hinweisen, dass es sich hierbei um einen Straftatbestand handelt.

Was schon in der Mainacht eine Unsitte darstellt, sollte nicht auch noch an „Halloween“ Einzug halten.

Der Spruch „Gib Süßes, sonst gibt’s Saures“ kann schwerwiegende Folgen haben, wenn die Verteilung von „Saures“ als Sachbeschädigung an fremdem Eigentum endet.

Wir bitten daher insbesondere die Eltern darauf zu achten, was ihre Kinder an solchen Abenden machen.

Ihr Bürgermeisteramt

Erscheinung
Mitteilungsblatt der Gemeinde Wellendingen mit dem Ortsteil Wilflingen
NUSSBAUM+
Ausgabe 44/2024

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Wellendingen

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Panorama
von Gemeinde Wellendingen
30.10.2024
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