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Sachbeschädigungen

Beschädigte, meist umgefahrene, Verkehrszeichen werden selten vom Verursacher gemeldet. Dies sind Sachbeschädigungen mit Unfallflucht, was zu entsprechenden...
Foto: Bauhof Bad Rappenau

Beschädigte, meist umgefahrene, Verkehrszeichen werden selten vom Verursacher gemeldet.

Dies sind Sachbeschädigungen mit Unfallflucht, was zu entsprechenden Strafen führen kann.

Bei gemeldeten Unfällen übernimmt normalerweise die Halterhaftpflicht die Schadensregulierung.

Bei nicht gemeldeten Unfällen müssen die Kosten aus dem städtischen Haushalt gedeckt werden.

Die jährlichen Kosten für die Instandsetzung liegen im fünfstelligen Bereich. Diese Gelder fehlen an anderer Stelle.

Entsprechende Beobachtungen können beim Ordnungsamt (Tel. 07264/922-0) oder der Polizei (Polizeiposten Bad Rapppenau: Tel. 07264/95900)gemeldet werden.

Erscheinung
Mitteilungsblatt der Großen Kreisstadt Bad Rappenau
NUSSBAUM+
Ausgabe 22/2026
von Stadt Bad Rappenau
26.05.2026
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