Gemeinde Dußlingen
72144 Dußlingen
Aus den Rathäusern

Sachbeschädigungen im Bereich der Anne-Frank-Schule, der Kulturhalle und des öffentlichen WCs im Pavillon des Bürgerparks

Leider mussten unsere Hausmeister in letzter Zeit vermehrt feststellen, dass Gemeindeeigentum mutwillig von Jugendlichen beschädigt wurde. Es scheint...
Foto: Gemeinde

Leider mussten unsere Hausmeister in letzter Zeit vermehrt feststellen, dass Gemeindeeigentum mutwillig von Jugendlichen beschädigt wurde. Es scheint immer mehr um sich zu greifen, dass Gemeindeeigentum vorsätzlich beschädigt wird.

Die Fassade an der Anne-Frank-Schule wurde mit einem Graffiti besprüht, die Sitzbänke sowie der Pflasterbelag vor der Kulturhalle wurden mit Lack besprüht und die Fassade der Kulturhalle wurde mit wasserfesten Stiften bekritzelt. Die Gemeinde hat bei der Polizei Anzeige wegen Sachbeschädigung erstattet.

Zudem müssen unsere Hausmeister täglich die Hinterlassenschaften der Jugendlichen vom Vorabend bzw. von den Wochenenden wie z. B. leere Flaschen, Zigarettenschachteln, sämtliche Verpackungen etc. einsammeln. Es konnte sogar festgestellt werden, dass die Fläche vor der Kulturhalle und die Tischtennisplatte im Schulhof zum „Grillen“ genutzt wurden.

Zudem kommt es momentan regelmäßig zu mutwilligen Beschädigungen der öffentlichen Toilette im Pavillon des Bürgerparks. Die Toilette, das Waschbecken sowie der Bodenabfluss wurden absichtlich mit Toilettenpapier verstopft, um eine „Überflutung“ herbeizuführen. Zudem wurden die Wände und Armaturen bekritzelt und beschmiert. Es wäre schade, wenn die Gemeinde die Toilette für die Nutzung durch die Bürgerschaft schließen müsste.

Die Gemeindeverwaltung hat die Bitte an alle Eltern: Weisen Sie Ihre Kinder darauf hin, dass dies keine „Dumme-Jungen-Streiche“ sind, sondern eine Sachbeschädigung und somit eine Straftat!

Wenn Gegenstände oder öffentliche Einrichtungen beschmiert, beklebt, mutwillig beschädigt oder besprüht werden, ist das Sachbeschädigung. Das sollten auch Kinder und Jugendliche wissen, denn für entstandene Schäden können ihre Eltern und die Kinder (ab 7 Jahren) haftbar gemacht werden.

Solche Aktionen gehen zu Lasten der Allgemeinheit, deshalb müsste es im Interesse jedes Einzelnen liegen, dass solche Dinge nicht mehr vorkommen.

Erscheinung
Gemeindebote Dußlingen
NUSSBAUM+
Ausgabe 21/2025

Orte

Dußlingen

Kategorien

Aus den Rathäusern
von Gemeinde Dußlingen
23.05.2025
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