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„Salacher Straße, 4. Änderung“

Veröffentlichung des Entwurfs des Bebauungsplans „Salacher Straße, 4. Änderung“ und des Beschlusses der erneuten eingeschränkten und verkürzten...

Veröffentlichung des Entwurfs des Bebauungsplans „Salacher Straße, 4. Änderung“ und des Beschlusses der erneuten eingeschränkten und verkürzten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB jeweils i.V.m § 4a Abs. 3 BauGB zu den geänderten Inhalten des Entwurfs.

Der Gemeinderat der Stadt Süßen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 06.10.2025 den Entwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom 06.10.2025 und der örtlichen Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan in der Fassung vom 06.10.2025 gebilligt und die erneute verkürzte Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange nur zu den geänderten Teilen beschlossen.

Der künftige räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ergibt sich aus dem Lageplan des Büros Re2Area GmbH vom 06.10.2025. Das Plangebiet liegt am nördlichen Ortsrand der Stadt Süßen in Richtung Salach. Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 3049/6, 3049/8, 3049/13, 3049/9, 3049/7 sowie 3049.

Maßgebend ist der zeichnerische Teil vom Büro Re2Area GmbH. Der Planbereich ist im folgenden Planausschnitt dargestellt:

Hier bitte Plan einfügen

Ziele und Zwecke der Planung

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 30.06.2025 den Entwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan gebilligt. Im Anschluss daran erfolgte die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange im Zeitraum vom 24.10.2025 bis 07.11.2025.

Es wurde in der Sitzung des Gemeinderats am 06.10.2025 die Geschossigkeit im WA 5 von II auf III geändert. Dies ist auf dem Planteil rot markiert.

In der öffentlichen Sitzung am 06.10.2025 wurden der aktualisierte Entwurf des Bebauungsplans und die örtlichen Bauvorschriften gebilligt.

Nach erfolgter Bekanntmachung des Beschlusses zur erneuten eingeschränkten und verkürzten Beteiligung erhält die Öffentlichkeit die Möglichkeit, ihre Anregungen und Stellungnahmen bei der Stadtverwaltung einzureichen. Gemäß § 4a Abs. 3 wird bestimmt, dass dabei nur Stellungnahmen zu den geänderten Teilen abgegeben werden dürfen.

Die erneute Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange findet in schriftlicher Form statt. Da zwischenzeitlich die Ergebnisse der Auslegung vorliegen, konnten die Inhalte und die planungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplans konkretisiert werden. Nun wird der Entwurf des Bebauungsplans erneut öffentlich ausgelegt und die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange eingeholt.

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB liegt der Entwurf des Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften sowie weitere Bestandteile

  • Planteil in der Fassung vom 06.10.2025
  • Textliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften in der Fassung vom 06.10.2025
  • Begründung zum Bebauungsplan in der Fassung vom 06.10.2025

in der Zeit vom

24.10.2025 bis einschließlich 07.11.2025

im Rathaus, Heidenheimer Straße 30, 73079 Süßen im Flur vor Zimmer 108 aus.

Ein weiteres Exemplar kann im Stadtbauamt, Zimmer 109, im Rathaus eingesehen werden. Während der öffentlichen Auslegung können Anregungen und Bedenken schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Gerne können Sie Ihre Stellungnahmen auch per E-Mail an claudia.latzko@suessen.de übermitteln. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gem. § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung des Bebauungsplans unberücksichtigt bleiben.

Hinweis:

Die Unterlagen sind auf unserer Homepage

www.suessen.de/,Lde/home/stadt+und+politik/Auslegung_Bebauungsplan.html

zum Download eingestellt.

Süßen, den 09.10.2025

Marc Kersting

Bürgermeister

Erscheinung
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Ausgabe 42/2025
von Stadt Süßen
15.10.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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