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Sammelstellen Grüngut

Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Amtliche Bekanntmachung Sammelstellen für Grüngut noch bis 15. November geöffnet. Der Annahmezeitraum...
Sammelstellen Grüngut

Eigenbetrieb

Abfallwirtschaft

Amtliche Bekanntmachung

Sammelstellen für Grüngut noch bis 15. November geöffnet.

Der Annahmezeitraum der saisonal geöffneten Sammelstellen für Grüngut endet regulär am 15. November. Danach sind diese über die Wintermonate geschlossen. Die Sammelstellen sind jeweils am Samstag, in der Zeit von 13.00 bis 16.00 Uhr geöffnet, in diesem Jahr letztmalig am 15. November. Die saisonalen Sammelstellen in Sulz (Hof Bippus) und Schramberg-Sulgen (Parkplatz Kreissporthalle) haben hiervon abweichende Öffnungszeiten und sind am Samstag von 11.00 bis 16.00 Uhr und zusätzlich am Mittwochnachmittag von 14.00 bis 17.00 Uhr geöffnet, in diesem Jahr letztmalig am 12. November. Eine Übersicht mit den Standorten und den Öffnungszeiten finden Sie im Abfallkalender und auf der Internetseite des Landkreises unter

www.landkreis-rottweil.de/gruengut

An den Grüngut-Sammelstellen darf keinerlei Material außerhalb der Annahmezeiten abgelagert werden. Solche „Wilde Ablagerungen“ werden als Ordnungswidrigkeiten entsprechend geahndet.

Für Grüngut, das während der Wintermonate anfällt, stehen die stationären Sammelstellen zur Verfügung. Dabei gelten im Monat Dezember 2025 folgende Öffnungszeiten:

Sammelstelle bei der Sortieranlage der Fa. ALBA in Zimmern

Mo. – Fr.: 10.00 - 12.00 Uhr und 14.00 – 17.00 Uhr

Sa.: 10.00 – 15.00 Uhr

Sammelstelle beim Entsorgungszentrum Oberndorf-Bochingen

Mo., Di., Do., Fr.: 10.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.30 Uhr

Sa.: 10.00 – 13.00 Uhr

Ab dem 01. Januar 2026 gelten für diese beiden stationären Sammelstellen neue einheitliche Öffnungszeiten:

In den Monaten Januar und Februar

nur Sa.: 10.00 – 13.00 Uhr

In den Monaten März bis November

Mo., Di., Do., Fr.: 10.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.30 Uhr

Sa.: 10.00 – 15.00 Uhr

Anhang
Dokument
Erscheinung
Tennenbronner Anzeiger – Amtsblatt Tennenbronn
NUSSBAUM+
Ausgabe 46/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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