1. Straßenabschnitt wurde mit der Tragschicht versehen
Im aktuellen Bauabschnitt der Sanierung der Ortsdurchfahrt wurde der Bereich zwischen Kirchbühlstraße und Strutgasse mit der Tragschicht versehen und ist befahrbar. Die Deckschicht wird zu einem späteren Zeitpunkt aufgebracht. Somit ist der Straßenbereich bis zur Kreuzung Hauptstraße / Strutgasse für Anlieger befahrbar und insbesondere die Bäckerei Geiger kann wieder angefahren werden.
Im weiteren Bereich bis zur Kreuzung Hauptstraße / Schulstraße wurden die Randbereiche gestaltet, Pflaster verlegt und die Gehwege sind bereits teilweise begehbar.
Die Stellplätze am Geschäftsgebäude Hauptstraße 2 sind derzeit aufgrund Grabarbeiten nicht verfügbar. In diesem Zuge wurde für die Schotterfläche am Ev. Gemeindehaus eine Parkzeitenregelung von 2 h eingerichtet. Dies soll allen Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit bieten, einen zentrumsnahen Parkplatz zu finden, um die Angelegenheit fußläufig erledigen zu können. Bitte beachten Sie hierbei die Höchstparkdauer von 2 Stunden werktags zwischen 8:00 und 18:00 Uhr. Die Verwaltung wird das Einhalten der Höchstparkdauer entsprechend kontrollieren.
Ihr Bürgermeisteramt