Vor Eintritt in die Tagesordnung informierte Bürgermeister Martin Buchwald zum Zeitungsartikel im Schwarzwälder Boten darüber, dass im Bericht „Weitere Fördergelder für die Ortskernsanierung“ leider der Dank an die Landesregierung für die Genehmigung der Fördermittel vergessen wurde. Auch hat sich im Text ein Fehler eingeschlichen: So ist es sehr zeitintensiv, die erforderlichen Schritte zum Erhalt von Genehmigungen durchzuführen, nicht jedoch geeignete Handwerker in der Region zu finden. Hier brach Buchwald eine Lanze für das einheimische Handwerk, auf das man sich immer verlassen könne, liefern diese doch hervorragende Arbeit zu vernünftigen Preisen. Auch zeitliche Verzögerungen konnte er ganz entgegen der Aussage im Zeitungsartikel, gerade in Anbetracht des laufenden Vorhabens in der Nagolder Straße, nicht bestätigen.
Zum im Gemeinderat bereits beschlossenen VgV-Verfahren zur Planung der Umsetzung des Vorhabens Waldschule Neuweiler verwies Bürgermeister Martin Buchwald auf die Vorstudie, die das Architekturbüro Grossmann hierzu gefertigt hat, sowie die auf dieser Basis erarbeitete Wirtschaftlichkeitsstudie. Diese vergleicht die Sanierung der bestehenden Gebäude mit dem Neubau der Waldschule mit Halle. Da dieses Projekt eine Größenordnung hat, die ein sogenanntes VgV Verfahren erforderlich macht, wurde dies so vorgesehen und entsprechende Mittel im Haushalt eingeplant. Das Verfahren selbst dient dazu, europaweit einen Planer zu finden, der uns auf dem weiteren Weg begleiten wird. Dies gilt für die Bereiche Gebäudeplanung, Tragwerksplanung, HLS-Planung sowie Elektroplanung. Für deren Durchführung ist im Vorfeld eine genauere Definition des Vorhabens erforderlich. Dabei stellte sich die Frage nach der Größenordnung der zu planenden Halle. Architekt Friedrich Grossmann vom gleichnamigen Architekturbüro war im Rahmen der Sitzung anwesend und erläuterte die bestehenden Möglichkeiten sowie Kosten einer Einfeld-, Zweifeld- bzw. Dreifeldhalle mit Küchenanbau, Tribühnenanbau sowie Bühnenanbau. Nach ausführlicher Beratung wurde die Verwaltung einstimmig beauftragt, hier eine Besichtigungsfahrt zu planen, im Zuge derer die vorgestellten Hallen besichtigt werden sollen, um eine Basis für die Entscheidung zu erhalten.
Beraten wurde auch die Beauftragung der Erschließungsplanung beim Baugebiet Steigäcker, mit Abgabe der Erklärung der Gemeinde, übersteigende Kosten zu übernehmen. Bürgermeister Martin Buchwald erläuterte hierzu den Werdegang seit Abschluss des städtebaulichen Vertrags vom 14.11.2019 mit der Kommunalentwicklung Baden-Württemberg (KE). Er betonte, dass neben dem Erschließungskostenvertrag eine Vereinbarung zu den übersteigenden Kosten abzugeben ist, nachdem die Gesamtkosten unter Berücksichtigung der äußeren Erschließung den gesetzten Kostenrahmen übersteigen. In diesem Rahmen wies er darauf hin, dass dem Gemeinderat die aufgezeigten möglichen Einsparungen bekannt sind und hierzu festgelegt wurde, das Vorhaben wie beschlossen und geplant mit Gehwegen, dem Spielplatz usw. auszuführen. Auch verwies er auf die erforderlichen Genehmigungsschritte und den zeitlichen Vorlauf, mit einem dreiviertel Jahr, sofern der Gemeinderat den formellen Beschluss nicht fassen würde. Vorgestellt wurde das Bauvorhaben vom planenden Ingenieurbüro Gauss aus Rottenburg. Hier waren zur Sitzung Ingenieur Fabian Gauss sowie der Projektleiter und -planer Heiko Richter in der Sitzung anwesend. Nach ausführlicher Beratung wurde der Beschluss zur Beauftragung der Verwaltung bei fünf zu fünf Stimmen abgelehnt. Bürgermeister Martin Buchwald hat dem Beschluss des Gemeinderats zwischenzeitlich widersprochen. Damit wird eine erneute Beratung am 17. Juni erforderlich.
Ebenfalls vom planenden Ingenieurbüro Gauss aus Rottenburg vorgestellt wurde das Vorhaben Sanierung der Ortsdurchfahrt Oberkollwangen. Zur Beratung stand der Baubeschluss für die von der Gemeinde sowie dem Eigenbetrieb Wasser Energie Neuweiler umzusetzenden Arbeiten sowie die Ermächtigung der Verwaltung zum Abschluss des betreffenden Vertrags zur Umsetzung der Sanierungsarbeiten mit dem Land Baden-Württemberg. Für die in diesem Zuge festgelegten Baumaßnahmen der Gemeinde mit barrierefreier Bushaltestelle (Kleinflächen) liegt die Kostenberechnung bei rund 200.000 €, für den Anschluss des Falchenwegs (Straßenverbreiterung) bei rund 27.000 €, die Kanalbauarbeiten als offene Kanalsanierung bei rund 175.000 € und die durch den Eigenbetrieb Wasser Energie Neuweiler neu zu verlegende Wasserleitung im Innerortsbereich schlägt mit rund 554.000 € zu Buche. Bürgermeister Martin Buchwald wies darauf hin, dass sobald die Arbeiten zeitlich eingetaktet sind, eine Bürgerinformation geplant sei. Nach kurzer Diskussion wurde einstimmig der Baubeschluss gefasst und die Verwaltung beauftragt, den Vertrag mit dem Land abzuschließen.
Ebenfalls einstimmig positiv auf den Weg gebracht wurde die Ehrenordnung der Gemeinde Neuweiler. Bürgermeister Martin Buchwald verwies auf die Vorberatungen in der vergangenen Sitzung und betonte, dass die jeweiligen Anregungen eingearbeitet wurden. Abschließend bedankte er sich bei Laura Huber, die diese im Vorfeld erarbeitet hatte.
Vergeben wurden auch die geplanten Arbeiten zur Schachtdeckelsanierung in Neuweiler. Die über das Programm vialytics aufgenommenen schadhaften Schächte waren zur Sanierung ausgeschrieben und die einstimmige Vergabe an die Firma Beck GmbH aus Bad Rappenau erfolgte zum Angebotspreis von rund 29.000 € (brutto).
Einstimmig erteilt wurde das Einvernehmen zum vorliegenden Bauantrag auf Umbau eines Wohnhauses mit Scheuer und Garage in der Blumenstraße 4 in Agenbach.