SANIERUNG „ORTSKERN BÖSINGEN“
Die Gemeinde Bösingen beabsichtigt für das Gebiet „Ortskern Bösingen“ ein Sanierungsgebiet festzulegen und dieses mit ELR-Fördermitteln zu kombinieren.
Zur Vorbereitung der Sanierung hat die Gemeinde Vorbereitende Untersuchungen durchzuführen, bei denen durch Bestandsaufnahmen und Analysen das Ausmaß des Sanierungsbedarfs umfassend ermittelt werden soll.
Aus den Ergebnissen der Bestandsaufnahme wird dann ein Neuordnungskonzept mit Maßnahmenplan für das Gebiet entwickelt.
Mit der eigentlichen Sanierungsdurchführung kann erst nach förmlicher Festlegung des Sanierungsgebiets durch Satzungsbeschluss begonnen werden.
Der Gemeinderat der Gemeinde Bösingen hat in seiner Sitzung am 10.04.2025 beschlossen, in den im nachfolgenden Lageplan vorläufig dargestellten Gebiet „Ortskern Bösingen“ Vorbereitende Untersuchungen gem. § 141 BauGB durchzuführen.
Gegenstand der Vorbereitenden Untersuchungen ist u. a. die Ermittlung der Mitwirkungsbereitschaft der Betroffenen sowie die Anhörung der Träger öffentlicher Belange.
Nach § 138 Abs. 1 BauGB sind Eigentümer, Mieter, Pächter und sonstige zum Besitz oder zur Nutzung eines Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteils Berechtigte sowie ihre Beauftragten verpflichtet, Auskunft über Tatsachen zu erteilen, deren Kenntnis zur Beurteilung der Sanierungsbedürftigkeit eines Gebiets oder zur Vorbereitung oder Durchführung der Sanierung erforderlich ist.
Gemäß § 138 Abs. 2 BauGB dürfen die erhobenen Daten nur zu Zwecken der Sanierung verwendet werden. Werden die Daten von einem Beauftragen der Gemeinde erhoben, dürfen sie nur an die Gemeinde weitergegeben werden.
Peter Schuster
Bürgermeister