Gemeinde Großbettlingen
72663 Großbettlingen
Aus den Rathäusern

Sanierung „Rathaus Ortsmitte“ in Großbettlingen Eigentümerinformation – Sanierungsvermerk Grundbuch

Der Sanierungsvermerk ist nach deutschem Baurecht ein Grundbucheintrag, der auf die Lage des Grundstücks in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet...

Der Sanierungsvermerk ist nach deutschem Baurecht ein Grundbucheintrag, der auf die Lage des Grundstücks in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet hinweist. Nach § 143 Abs. 2 BauGB ist mit Rechtskraft der Sanierungssatzung der Sanierungsvermerk in die Grundbücher, in Abteilung II, der betroffenen Grundstücke einzutragen.

Die Eintragung erfolgt ohne Beteiligung des Eigentümers auf Antrag der Gemeinde. Der Sanierungsvermerk hat keine unmittelbaren rechtlichen Wirkungen, lediglich eine Informations- und Sicherungsfunktion für den Grundstücksverkehr. Mit diesem Sanierungsvermerk wird kenntlich gemacht, dass das Grundstück in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet liegt. Er weist darauf hin, dass eine städtebauliche Sanierung durchgeführt wird und dass die Bestimmungen des Baugesetzbuches und hier das besondere Städtebaurecht gemäß den §§ 136 ff. BauGB zu beachten sind.

Zweck von Sanierungsgebieten ist es, städtebauliche Sanierungsmaßnahmen durchzuführen und städtebauliche Missstände zu minimieren oder zu beseitigen. In der Sanierungssatzung sind die betroffenen Grundstücke konkret erfasst.

Mit dem Sanierungsvermerk muss bei Vorhaben und Rechtsvorgängen der betroffenen Grundstücke und Immobilien die Zustimmung der Gemeinde nach § 144 BauGB eingeholt werden. Mit Zustimmung der Gemeinde wird geprüft, ob geplante Maßnahmen an bestehenden Immobilien, die lediglich umgebaut, neugestaltet oder modernisiert werden, mit den Zielen der Sanierungssatzung „Rathaus Ortsmitte“ übereinstimmen.

Nach Abschluss der Stadtsanierung (dies geschieht durch Aufhebung der Sanierungssatzung) wird der Sanierungsvermerk wieder gelöscht. Durch die Eintragung und Löschung entstehen dem Grundstückseigentümer keine Kosten.

Ansprechpartner

Gemeindeverwaltung Großbettlingen

Manuela Scheerer, Kämmerei

Tel. 07022 943 45-14, E-Mail: m.scheerer@grossbettlingen.de

Sanierungsbeauftragter:

LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH (KE)

Martina Steireif, Projektleiterin

Tel. 0711 6454-2173, E-Mail: martina.steireif@lbbw-im.de

Anhang
Dokument
Erscheinung
Unser Blättle – Amtsblatt der Gemeinde Großbettlingen
NUSSBAUM+
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Ausgabe 35/2024

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von Gemeinde Großbettlingen
05.09.2024
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