Information zur Eintragung von Sanierungsvermerken in den Grundbüchern der Grundstückseigentümer im Sanierungsgebiet
Nachdem der Gemeinderat die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets „Kusterdingen Nord“ beschlossen hat, haben die Grundstückseigentümer im Sanierungsgebiet in letzter Zeit Post vom Grundbuchamt erhalten. Es geht dabei um den Eintrag des so genannten „Sanierungsvermerks“ in das jeweilige Grundbuch.
Das Baugesetzbuch, nach dessen Vorgaben eine städtebauliche Sanierungsmaßnahme durchgeführt wird, schreibt diese Grundbucheinträge vor. Es ist dabei wichtig zu wissen, dass ein solcher Sanierungsvermerk keine rechtliche, sondern lediglich eine nachrichtliche Bedeutung hat. Es handelt sich um eine Hinweisfunktion, die bezweckt, dass Eigentümer, Grundbuchamt sowie Personen mit berechtigtem Interesse von der Tatsache des Bestehens einer Sanierungssatzung erfahren.
Rechtliche Folgen einer Sanierungssatzung, z. B. sanierungsrechtliche Genehmigungspflichten oder das Vorkaufsrecht der Gemeinde, sind nicht von der Eintragung des Sanierungsvermerks abhängig. Die Eintragung hat nur hinweisenden Charakter und keine selbstständige Rechtswirkung, sie stellt also keine Belastung wie bspw. eine Grundschuldeintragung dar.