Aktuell startet im Sanierungsgebiet „Ortsmitte II“ in Loßburg die nächste private Modernisierungsmaßnahme. Es handelt sich dabei um den nächsten wichtigen Schritt zur erfolgreichen Aufwertung der Loßburger Ortsmitte.
Die Gemeinde Loßburg bedankt sich bei Eigentümern, die eine private Modernisierungs- oder Ordnungsmaßnahme durchführen, mit der Übergabe einer limitierten Loßburg-Fußmatte. Ein solcher Türvorleger wurde am 24.04.2025 durch Frau Flietel, Projektleiterin für Loßburg bei der Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH, an einen weiteren Eigentümer übergeben.
Das Gebäude Hauptstraße 20 wird restmodernisiert, indem sowohl der energetische Zustand, die Außenwirkung als auch die Wohnqualität verbessert werden. Konkrete Maßnahmen sind die Erneuerung der Fenster, des Balkongeländers und der Anstrich der Fassade. Die Modernisierung des Gebäudes ist durch seine zentrale Lage an der Hauptstraße ein wichtiger Baustein bei der Aufwertung der Loßburger Ortsmitte.
Im Sanierungsgebiet „Ortsmitte II“ stehen noch weitere Fördermittel, aktuell bis zum 30.04.2028, zur Verfügung. Es sollen auch im Jahr 2025 und darüber hinaus private Modernisierungs- und Ordnungsmaßnahmen (Gebäudeabbrüche) gefördert werden.
Im Rahmen von Modernisierungsmaßnahmen können eine Vielzahl von Baumaßnahmen im Rahmen eines Maßnahmenpakets gefördert werden. Ausgenommen sind Einrichtungsgegenstände, Lampen und Luxusmodernisierungen (z. B. Sauna). Der Fördersatz bei Modernisierungsmaßnahmen beträgt 20 % und wird bei denkmalgeschützten Gebäuden auf 30 % erhöht. Der maximale Förderzuschuss beträgt 30.000,00 € bzw. 35.000,00 € bei Denkmalschutz. Ergänzend kann bei Modernisierungsmaßnahmen die steuerliche Sonderabschreibung in Anspruch genommen werden. Bei Gebäudeabbrüchen werden die Kosten zu 50 % übernommen. Der maximale Zuschuss beträgt 25.000,00 €.
Interessierte Personen werden gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der Maßnahmen an Frau Norina Flietel von der Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH zu wenden (Tel.: 07141 16-757282; E-Mail: norina.flietel@wuestenrot.de). Vor Beginn der Baumaßnahmen ist verpflichtend ein Modernisierungs- oder Ordnungsmaßnahmenvertrag mit der Gemeinde zu schließen. Eine formelle Beantragung der Fördermittel ist nicht notwendig. Zuständig bei der Gemeinde Loßburg für das Sanierungsgebiet ist Frau Franziska Herbstreuth (Tel.: 07446 9504-403; E-Mail: f.herbstreuth@lossburg.de).