Bürgermeisteramt Neustadt
71336 Waiblingen
Aus den Rathäusern

Sanierungstripel für Waiblingen

Sanierungsgebiete „Neue Ortsmitte Neustadt“ und „Ortskern Bittenfeld“ – Positiver Bescheid vom Ministerium zur Erhöhung der Finanzhilfen...

Sanierungsgebiete „Neue Ortsmitte Neustadt“ und „Ortskern Bittenfeld“ – Positiver Bescheid vom Ministerium zur Erhöhung der Finanzhilfen für Neustadt und Neuaufnahme von Bittenfeld in ein Programm der städtebaulichen Erneuerung

Sanierungsgebiet „Historische Ortsmitte Hohenacker“ – Offizieller Start der Sanierung

Erfreulicherweise können für alle drei Sanierungsgebiete in Waiblingen nahezu zeitgleich Fortschritte gemeldet werden. Neben dem Satzungsbeschluss des Sanierungsgebiets in Hohenacker und dem dortigen Startschuss in den Einstieg der praktischen Umsetzung wurden nahezu zeitgleich positive Bescheide vom Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen für die Sanierungsgebiete in Neustadt und Bittenfeld zugestellt. Damit ist die Fortführung der laufenden Sanierung in Neustadt sichergestellt und in Bittenfeld kann die seit langem gewünschte Sanierung der Ortsmitte angegangen werden.

Neustadt

Das Sanierungsgebiet „Neue Ortsmitte Neustadt“ ist seit Juni 2020 förmlich festgelegt. Die verschiedenen Hochbau- und Tiefbaumaßnahmen sollen nun von der intensiven Planungsphase zur Umsetzung gehen. Für die Fortführung der Sanierungsmaßnahmen hat das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen nun eine Erhöhung der Fördergelder um 1,6 Mio € bewilligt.

Die Fördergelder stehen sowohl für die Modernisierung privater Gebäude als auch für öffentliche Ordnungs- und Baumaßnahmen zur Verfügung.

Zu den wichtigsten Maßnahmen zählen der Bau der Wohnungen auf dem Balaton-Areal mit einer Hausarztpraxis sowie der Bau der Pflegeeinrichtung mit Räumlichkeiten für die Ortschaftsverwaltung auf dem gegenüberliegenden ehemaligen Rathausgelände. Baustart ist 2024. Des Weiteren wird ein neuer Dorfplatz vor der Pflegeeinrichtung entstehen und die Straßen im gesamten Sanierungsgebiet einschließlich des Spielplatzes im Unterdorf werden neugestaltet. Neben verschiedenen Tiefbaumaßnahmen wird in den Straßen flächendeckend Fernwärme verlegt werden. Darüber hinaus wird das städtische Gebäude Neustadter Hauptstraße 53 mit dem Waldorfkindergarten, Wohnungen und Vereinsräumen in den nächsten Jahren modernisiert werden.

Wer sein privates Gebäude modernisieren möchte, profitiert ab sofort von höheren Zuschüssen, die der Gemeinderat im April beschlossen hat.

Bei Interesse an einer Modernisierung Ihres Gebäudes nehmen Sie bitte mit unserem Sanierungsträger, der STEG Stadtentwicklung GmbH aus Stuttgart, Kontakt auf. Ansprechpartner ist Herr Arun Gandbhir. Er ist unter der Telefonnummer 0711 21068-185 oder per E-Mail: arun.gandbhir@steg.de, zu erreichen.

Hohenacker

Das Sanierungsgebiet „Historische Ortsmitte Hohenacker“ ist seit Mai 2024 förmlich festgelegt und wird über das Landessanierungsprogramm gefördert. Hier steht ein Förderrahmen von 1,5 Mio € zur Verfügung. In den nächsten Jahren sind hier ebenfalls verschiedene Maßnahmen geplant, wie z.B. die Neuordnung und Neubebauung des rückwärtigen Bereichs der Bergstraße mit attraktivem Wohnraum für junge Familien und barrierearmem Wohnraum für ältere Personen.

Ziel ist die Schaffung von Aufenthaltsqualität und das Bewahren des historischen Charakters des alten Ortskerns. In diesem Zuge wird auch die Bergstraße mit ihren angrenzenden Kreuzungsbereichen umgestaltet.

Hier profitieren Sie ab sofort nun auch von Zuschüssen für private Modernisierungen.

Wer Interesse an einer Modernisierung seines Gebäudes in Hohenacker hat, setzt sich gerne mit unserem Sanierungsträger, der WHS Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH aus Ludwigsburg, in Verbindung. Ansprechpartner ist Frau Norina Flietel. Sie ist unter der Telefonnummer 07141 16757282 oder per E-Mail: norina.flietel@wuestenrot.de, zu erreichen.

Bittenfeld

Das zukünftige Sanierungsgebiet „Ortskern Bittenfeld“ wurde dieses Frühjahr in ein Programm der städtebaulichen Erneuerung aufgenommen. Nun folgen die vorbereitenden Untersuchungen, um die geplanten Ziele und Maßnahmen im Gebiet auszuarbeiten und anschließend im Jahr 2025 die Sanierungssatzung zu beschließen.

Zum einen geht es um die Aufwertung des öffentlichen Raums zur Stärkung der Aufenthaltsqualität und Neugestaltung des Rathausvorplatzes und unter anderem um die Sicherung des Ortskerns als Standort für Gewerbe- und Dienstleistungen.

Wie in den anderen Sanierungsgebieten soll auch im „Ortskern Bittenfeld“ Wohnraum geschaffen werden, die Verkehrs- und Wegeführung optimiert und die negativen Klimaauswirkungen gemindert werden.

Erscheinung
Mitteilungsblatt Neustadt – Stadt Neustadt
NUSSBAUM+
Ausgabe 20/2024

Orte

Waiblingen

Kategorien

Aus den Rathäusern
von Bürgermeisteramt Neustadt, Ortschaftsverwaltung
16.05.2024
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