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Satzung

ÖffentlicheBekanntmachungdesGemeindeverwaltungsverbandesKämpfelbachtal I. HaushaltssatzungdesGemeindeverwaltungsverbandesKämpfelbachtalfürdasHaushaltsjahr2024...

ÖffentlicheBekanntmachungdesGemeindeverwaltungsverbandesKämpfelbachtal

I.

HaushaltssatzungdesGemeindeverwaltungsverbandesKämpfelbachtalfürdasHaushaltsjahr2024

Aufgrund§79i.V.m.§60Absatz1derGemeindeordnungfürBaden-Württemberg(GemO)und§18desGesetzesüberkommunaleZusammenarbeit(GKZ)hatdieVerbandsversammlungam08.07.2024folgendeHaushaltssatzungfürdasHaushaltsjahr2024beschlossen:


§1Ergebnis-undFinanzhaushalt

DerHaushaltsplanwirdfestgesetztmit


1. im Ergebnishaushalt mit folgenden Beträgen


1.1GesamtbetragderordentlichenErträgevon

1.841.200EUR

1.2GesamtbetragderordentlichenAufwendungenvon

-1.841.200EUR

1.3OrdentlichesErgebnis(Saldoaus1.1und1.2)von

0EUR

1.4AbdeckungvonFehlbeträgenausVorjahrenvon

0EUR

1.5VeranschlagtesordentlichesErgebnis(Saldoaus1.3und1.4)von

0EUR

1.6GesamtbetragderaußerordentlichenErträgevon

0EUR

1.7GesamtbetragderaußerordentlichenAufwendungenvon

0EUR

1.8VeranschlagtesSonderergebnis(Saldoaus1.6und1.7)von

0EUR

1.9VeranschlagtesGesamtergebnis(Summeaus1.5und1.8)von

0EUR

2. im Finanzhaushalt mit folgenden Beträgen

2.1GesamtbetragderEinzahlungenauslaufenderVerwaltungstätigkeitvon

1.802.000EUR

2.2GesamtbetragderAuszahlungenauslaufenderVerwaltungstätigkeitvon

-1.801.100EUR

2.3Zahlungsmittelüberschuss/-bedarfdesErgebnishaushalts (Saldoaus2.1und2.2)

900EUR

2.4GesamtbetragderEinzahlungenausInvestitionstätigkeitvon

0EUR

2.5GesamtbetragderAuszahlungenausInvestitionstätigkeitvon

-30.000EUR

2.6VeranschlagterFinanzierungsmittelüberschuss/-bedarfausInvestitionstätigkeit (Saldoaus2.4und2.5)von

-30.000EUR

2.7 VeranschlagterFinanzierungsmittelüberschuss/-bedarf(Saldoaus2.3und2.6)von

-29.100EUR

2.8GesamtbetragderEinzahlungenausFinanzierungstätigkeitvon

30.000EUR

2.9GesamtbetragderAuszahlungenausFinanzierungstätigkeitvon

0EUR

2.10 VeranschlagterFinanzierungsmittelüberschuss/-bedarfausFinanzierungstätigkeit(Saldoaus2.8und2.9)von

30.000EUR

2.11 VeranschlagteÄnderungdesFinanzierungsmittelbestands,SaldodesFinanzhaushalts(Saldoaus2.7und2.10)von

900EUR

§2Kreditermächtigung

DerGesamtbetragdervorgesehenenKreditaufnahmenfürInvestitionenundInvestitionsförderungsmaßnahmen(Kreditermächtigung)wirdfestgesetztauf0,00EUR.

§3Verpflichtungsermächtigungen

DerGesamtbetragdervorgesehenenErmächtigungzumEingehenvonVerpflichtungen,diekünftigeHaushaltsjahremitAuszahlungenfürInvestitionenundInvestitionsförderungsmaßnahmenbelasten(Verpflichtungsermächtigungen),wirdfestgesetztauf0,00EUR.

§4Kassenkredite

DerHöchstbetragderKassenkreditewirdfestgesetztauf350.000,00EUR.

§5Umlagen

DieUmlagenwerdenwiefolgtfestgesetzt:

1. Verwaltungskostenumlage1.493.700,00EUR

davonGemeindeEisingen334.349,80EUR

GemeindeKämpfelbach447.378,09EUR

GemeindeKönigsbach-Stein711.972,11EUR

2. Kapitalumlage30.000,00EUR

davonGemeindeEisingen6.715,20EUR

GemeindeKämpfelbach8.985,30EUR

GemeindeKönigsbach-Stein14.299,50EUR

§ 6 Stellenplan

Der Stellenplan für das Haushaltsjahr 2024 ist Bestandteil dieser Haushaltssatzung.


Königsbach-Stein, den 08.07.2024

II.

Bekanntmachung der Haushaltssatzung


Die vorstehende Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die von der Verbandsversammlung beschlossene Haushaltssatzung mit ihren Anlagen wurde gemäß § 81 Absatz 2 GemO der Rechtsaufsichtsbehörde am 12.07.2024 vorgelegt. Die uneingeschränkte Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung wurde von der Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 08.08.2023 bestätigt; sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 26.08. bis 03.09.2024 im Gebäude des GVV Kämpfelbachtal, Marktplatz 14, öffentlich aus.

Königsbach-Stein, den 12.08.2024

gez. Sascha-Felipe Hottinger

Verbandsvorsitzender

Anhang
Dokument
Erscheinung
Amtsblatt der Gemeinde Königsbach-Stein
NUSSBAUM+
Ausgabe 34/2024
von Gemeindeverwaltungsverband Kämpfelbachtal
22.08.2024
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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