Aufgrund§79i.V.m.§60Absatz1derGemeindeordnungfürBaden-Württemberg(GemO)und§18desGesetzesüberkommunaleZusammenarbeit(GKZ)hatdieVerbandsversammlungam08.07.2024folgendeHaushaltssatzungfürdasHaushaltsjahr2024beschlossen:
§1Ergebnis-undFinanzhaushalt
DerHaushaltsplanwirdfestgesetztmit
1. im Ergebnishaushalt mit folgenden Beträgen
1.1GesamtbetragderordentlichenErträgevon | 1.841.200EUR |
1.2GesamtbetragderordentlichenAufwendungenvon | -1.841.200EUR |
1.3OrdentlichesErgebnis(Saldoaus1.1und1.2)von | 0EUR |
1.4AbdeckungvonFehlbeträgenausVorjahrenvon | 0EUR |
1.5VeranschlagtesordentlichesErgebnis(Saldoaus1.3und1.4)von | 0EUR |
1.6GesamtbetragderaußerordentlichenErträgevon | 0EUR |
1.7GesamtbetragderaußerordentlichenAufwendungenvon | 0EUR |
1.8VeranschlagtesSonderergebnis(Saldoaus1.6und1.7)von | 0EUR |
1.9VeranschlagtesGesamtergebnis(Summeaus1.5und1.8)von | 0EUR |
2. im Finanzhaushalt mit folgenden Beträgen
2.1GesamtbetragderEinzahlungenauslaufenderVerwaltungstätigkeitvon | 1.802.000EUR |
2.2GesamtbetragderAuszahlungenauslaufenderVerwaltungstätigkeitvon | -1.801.100EUR |
2.3Zahlungsmittelüberschuss/-bedarfdesErgebnishaushalts (Saldoaus2.1und2.2) | 900EUR |
2.4GesamtbetragderEinzahlungenausInvestitionstätigkeitvon | 0EUR |
2.5GesamtbetragderAuszahlungenausInvestitionstätigkeitvon | -30.000EUR |
2.6VeranschlagterFinanzierungsmittelüberschuss/-bedarfausInvestitionstätigkeit (Saldoaus2.4und2.5)von | -30.000EUR |
2.7 VeranschlagterFinanzierungsmittelüberschuss/-bedarf(Saldoaus2.3und2.6)von | -29.100EUR |
2.8GesamtbetragderEinzahlungenausFinanzierungstätigkeitvon | 30.000EUR |
2.9GesamtbetragderAuszahlungenausFinanzierungstätigkeitvon | 0EUR |
2.10 VeranschlagterFinanzierungsmittelüberschuss/-bedarfausFinanzierungstätigkeit(Saldoaus2.8und2.9)von | 30.000EUR |
2.11 VeranschlagteÄnderungdesFinanzierungsmittelbestands,SaldodesFinanzhaushalts(Saldoaus2.7und2.10)von | 900EUR |
§2Kreditermächtigung
DerGesamtbetragdervorgesehenenKreditaufnahmenfürInvestitionenundInvestitionsförderungsmaßnahmen(Kreditermächtigung)wirdfestgesetztauf0,00EUR.
§3Verpflichtungsermächtigungen
DerGesamtbetragdervorgesehenenErmächtigungzumEingehenvonVerpflichtungen,diekünftigeHaushaltsjahremitAuszahlungenfürInvestitionenundInvestitionsförderungsmaßnahmenbelasten(Verpflichtungsermächtigungen),wirdfestgesetztauf0,00EUR.
§4Kassenkredite
DerHöchstbetragderKassenkreditewirdfestgesetztauf350.000,00EUR.
§5Umlagen
DieUmlagenwerdenwiefolgtfestgesetzt:
1. Verwaltungskostenumlage1.493.700,00EUR
davonGemeindeEisingen334.349,80EUR
GemeindeKämpfelbach447.378,09EUR
GemeindeKönigsbach-Stein711.972,11EUR
2. Kapitalumlage30.000,00EUR
davonGemeindeEisingen6.715,20EUR
GemeindeKämpfelbach8.985,30EUR
GemeindeKönigsbach-Stein14.299,50EUR
§ 6 Stellenplan
Der Stellenplan für das Haushaltsjahr 2024 ist Bestandteil dieser Haushaltssatzung.
Königsbach-Stein, den 08.07.2024
Die vorstehende Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die von der Verbandsversammlung beschlossene Haushaltssatzung mit ihren Anlagen wurde gemäß § 81 Absatz 2 GemO der Rechtsaufsichtsbehörde am 12.07.2024 vorgelegt. Die uneingeschränkte Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung wurde von der Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 08.08.2023 bestätigt; sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 26.08. bis 03.09.2024 im Gebäude des GVV Kämpfelbachtal, Marktplatz 14, öffentlich aus.
Königsbach-Stein, den 12.08.2024
gez. Sascha-Felipe Hottinger
Verbandsvorsitzender