Aus den Rathäusern

Satzung

Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung der Gemeinde Walheim (Landkreis Ludwigsburg) Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für...

Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung der Gemeinde Walheim (Landkreis Ludwigsburg)


Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg, in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBI. 2000, 581), in Verbindung mit § 1 der Verordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg, in der Fassung vom 11. Dezember 2000 (GBI. 2001, 2), hat der Gemeinderat der Gemeinde Walheim am 13. Februar 2025 folgende Neufassung der Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung beschlossen:

Zur besseren Lesbarkeit wird das generische Maskulinum verwendet.
Die verwendeten Personenbezeichnungen beziehen sich – sofern nicht anders kenntlich gemacht – auf alle Geschlechter.

§ 1 Form der öffentlichen Bekanntmachung


(1) Öffentliche Bekanntmachungen erfolgen durch die Bereitstellung im Internet auf der Internetseite der Gemeinde Walheim (www.walheim.de).
(2) Schließen sondergesetzliche Bestimmungen eine Bekanntmachung im Internet aus, erfolgt eine Veröffentlichung im Amtsblatt der Gemeinde Walheim. Auf der Internetseite der Gemeinde Walheim wird auf die Veröffentlichung hingewiesen.
(3) Sind Pläne oder zeichnerische Darstellungen, insbesondere Karten Bestandteile einer Satzung, können sie dadurch öffentlich bekannt gemacht werden (Ersatzbekanntmachung), dass
1. die an einer bestimmten Verwaltungsstelle der Gemeinde zur kostenlosen Einsicht durch jedermann während der Sprechzeiten niedergelegt werden,
2. hierauf in der Bekanntmachung der Satzung hingewiesen wird und
3. in der Bekanntmachung der Satzung der wesentliche Inhalt der niedergelegten Teile umschrieben wird.
(4) Die öffentlichen Bekanntmachungen können im Rathaus der Gemeinde Walheim, Hauptstraße 68, 74399 Walheim, zu den dort üblichen Öffnungszeiten kostenlos eingesehen werden und sind dort gegen Kostenerstattung als Ausdruck zu erhalten. Ausdrucke der öffentlichen Bekanntmachungen können unter Angabe der Bezugsadresse gegen Kostenerstattung zugesandt werden.

§ 2 Tag der Bekanntmachung


(1) Als Tag der Bekanntmachung gilt der Tag, an dem der Bekanntmachungstext auf der Internetseite veröffentlicht wurde.
(2) Im Falle von § 1 Absatz 2 gilt als Tag der Bekanntmachung der Tag der Ausgabe des Amtsblattes, in der die Bekanntmachung veröffentlicht wurde.

§ 3 Inkrafttreten


Diese Satzung tritt am 1. März 2025 in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung vom 13. September 1978 außer Kraft.
Ausgefertigt:
Walheim, 3. März 2025
gez. Christoph Herre
Bürgermeister

Erscheinung
Mitteilungsblatt Gemeinde Walheim
NUSSBAUM+
Ausgabe 10/2025
von Gemeinde Walheim
06.03.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.

Orte

Walheim

Kategorien

Aus den Rathäusern
Meine Heimat
Entdecken
Themen
Kiosk
Mein Konto