GEMEINDE NECKARTAILFINGEN BÜRGERMEISTERAMT
Satzung zur Änderung der Satzung über
die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung – AbwS)
Aufgrund von § 46 Abs. 4 und 5 des Wassergesetzes für Baden-Württemberg (WG), §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und §§ 2, 8 Abs. 2, 11, 13, 20 und 42 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Neckartailfingen am 29.04.2025 folgende Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Abwassergebühren (Abwassersatzung) vom 22.02.2022, zuletzt geändert durch Änderungssatzung vom 19.11.2024, beschlossen:
Artikel 1
Satzungsänderung
§ 33 Beitragssatz wird geändert und erhält folgende Fassung:
Der Abwasserbeitrag setzt sich zusammen aus:
Teilbeiträgen je m² Nutzungsfläche (§ 25)
1. für den öffentlichen Abwasserkanal 9,73 Euro
2. für den mechanischen und biologischen Teil des Klärwerks 3,04 Euro
Artikel 2
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Hinweis:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO erlassenen Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
Neckartailfingen, den 30.04.2025
gez.
Wolfgang Gogel
Bürgermeister