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Satzung

Abwasserzweckverband Unteres Schlichemtal Sitz: 78661 Dietingen, Landkreis Rottweil Satzung vom 28.10.2025 zur Änderung der Verbandsversammlung ...
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Abwasserzweckverband Unteres Schlichemtal

Sitz: 78661 Dietingen, Landkreis Rottweil

Satzung

vom 28.10.2025 zur Änderung der Verbandsversammlung

des Abwasserzweckverbandes Unteres Schlichemtal

vom 01.02.1978

Die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Unteres Schlichemtal mit Sitz in Dietingen, Landkreis Rottweil, hat am 28.10.2025 aufgrund des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GkZ) in der Fassung vom 16. September 1974 (GBL S. 408) in der jeweils gültigen Fassung i. V. mit §4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GmO) die folgende Änderung der Verbandssatzung beschlossen:

Artikel 1

§ 15 erhält folgende Fassung:

Öffentliche Bekanntmachungen

(1) Öffentliche Bekanntmachungen erfolgen durch Bereitstellung im Internet unter der Adresse des Zweckverbandes www.AZV-US.de unter der Rubrik „Bekanntmachungen“. Als Tag der Bekanntmachung gilt der Tag der Bereitstellung.

(2) Die öffentlichen Bekanntmachungen können in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes während der Sprechzeiten kostenlos eingesehen werden und sind gegen Kostenerstattung als Ausdruck zu erhalten. Ausdrucke der öffentlichen Bekanntmachungen können unter Angabe der Bezugsadresse gegen Kostenerstattung zugesandt werden.

Artikel 2

Zu § 19

Inkrafttreten

Diese Änderungssatzung tritt zum 01.04.2026 in Kraft.

Hinweis:

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Erlass dieser Satzung kann nur innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung dieser Satzung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich gegenüber dem Zweckverband geltend gemacht werden. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Satzung als von Anfang an gültig zustande gekommen; dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung dieser Satzung verletzt sind.

Ausgefertigt:

Dietingen, den 28.10.2025

gez. Frank Scholz

Verbandsvorsitzender

Anhang
Dokument
Erscheinung
Amtsblatt der Stadt Rosenfeld
NUSSBAUM+
Ausgabe 51/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
Orte
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Kategorien
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