Gemeinde SchlatLandkreis Göppingen
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in Verbindung mit den §§ 2 und 12 des Kommunalabgabengesetzes Baden-Württemberg (KAG) in ihrer jeweils gültigen Fassung hat der Gemeinderat der Gemeinde Schlat am 11.05.2026 folgende Satzung beschlossen:
Die Satzung über die Anpassung örtlicher Entgeltregelungen an § 2b UStG vom 13.02.2023 wird aufgehoben.
Diese Satzung tritt am 01.06.2026 in Kraft.
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Aktuellen Fassung oder von der GemO erlassene
Verfahrensvorschriften ist nach § 4 IV GemO in dem dort bezeichneten Umfang unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich und unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung
begründen soll, innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung geltend gemacht worden ist. Die Verletzungen sind schriftlich gegenüber der Gemeinde Schlat geltend zu machen.
Schlat, 12.05.2026
gez. Gansloser
Bürgermeisterin

