Gemeinderat

SATZUNG DER GEMEINDE TIEFENBRONN ÜBER DIE ÄNDERUNG DER KINDERGARTENORDNUNG

GEMEINDE TIEFENBRONN ENZKREIS SATZUNG DER GEMEINDE TIEFENBRONN ÜBER DIE ÄNDERUNG DER KINDERGARTENORDNUNG Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung...
Abdruck der Satzung

GEMEINDE TIEFENBRONN

ENZKREIS

SATZUNG DER GEMEINDE TIEFENBRONN ÜBER DIE ÄNDERUNG DER

KINDERGARTENORDNUNG

Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) sowie §§ 2, 13, 19 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Tiefenbronn am 27.06.2025 die folgende Satzung zur Änderung der Kindergartenordnung der Gemeinde Tiefenbronn beschlossen:

Artikel 1

In der Kindergartenordnung wird der § 10 wie folgt geändert:

§ 10 Höhe der Benutzungsgebühren

Die monatliche Benutzungsgebühr beträgt:

a) für Gruppen mit verlängerter Öffnungszeit (VÖ)

aa) für Kinder ab 3 Jahren

ab dem Kindergartenjahr 2025/2026
Für das Kind aus einer Familie mit einem Kind unter 18 Jahren187,00 EUR
Für das Kind aus einer Familie mit zwei Kindern unter 18 Jahren146,00 EUR
Für das Kind aus einer Familie mit drei Kindern unter 18 Jahren113,00 EUR
Für das Kind aus einer Familie mit vier und mehr Kindern unter 18 Jahren0,00 EUR

ab) für Kinder unter 3 Jahren

ab dem Kindergartenjahr 2025/2026
Für das Kind aus einer Familie mit einem Kind unter 18 Jahren368,00 EUR
Für das Kind aus einer Familie mit zwei Kindern unter 18 Jahren294,00 EUR
Für das Kind aus einer Familie mit drei Kindern unter 18 Jahren217,00 EUR
Für das Kind aus einer Familie mit vier und mehr Kindern unter 18 Jahren0,00 EUR

Zusatzregelung:

Nimmt ein Kind unter 3 Jahren die verlängerten Öffnungszeiten von 07:00 Uhr bis 14:00 Uhr und nicht nur von 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr in Anspruch, so ist ein Zuschlag von 50,00 €/Monat zu bezahlen. Die erhöhte Gebühr ist bis zum Ende des Vormonats zu bezahlen, in dem das Kind das 3. Lebensjahr vollendet.

b) für die Ganztagesbetreuung (GT) für Kinder im Alter von 3 Jahren bis Schulbeginn:

ab dem Kindergartenjahr 2025/2026
Tagevon 3 Jahren bis Schuleintritt
für das Kind aus einer Familie mit
1 Kind2 Kindern3 Kindern4 Kindern

unter 18 Jahren

4395,00 EUR311,00 EUR223,00 EUR0,00 EUR
3342,00 EUR270,00 EUR198,00 EUR0,00 EUR
2290,00 EUR228,00 EUR169,00 EUR0,00 EUR
1239,00 EUR188,00 EUR140,00 EUR0,00 EUR

Artikel 2

Diese Satzungsänderung tritt am 01.09.2025 in Kraft.

H I N W E I S

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen.

Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

Tiefenbronn, den 27.06.2025

Frank Spottek
Bürgermeister

Anhang
Dokument
Erscheinung
Mitteilungsblatt Tiefenbronn
NUSSBAUM+
Ausgabe 27/2025
von Gemeinde Tiefenbronn
02.07.2025
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