Stadtverwaltung Heimsheim
71296 Heimsheim
Aus den Rathäusern

Satzung KITA Gebühren

Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Kindertageseinrichtungen Heimsheim (Kindergartengebührensatzung) Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung...

Satzung zur Änderung der

Gebührensatzung

der Kindertageseinrichtungen Heimsheim

(Kindergartengebührensatzung)

Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung (GemO) für Baden-Württemberg in Verbindung mit den §§ 2, 13 und 19 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) sowie § 6 des Kindertagesbetreuungsgesetzes für Baden-Württemberg (KiTaG) hat der Gemeinderat der Stadt Heimsheim am 09.12.2024 folgende Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Kindertageseinrichtungen Heimsheim (Kindergartengebührensatzung) beschlossen:

§ 1

Die Tabellen in § 9 erhalten folgende neue Fassung:

Betreuungsumfang Krippe 1 - 3 Jahre

1-Kind-Familie

2-Kind-Familie

3-Kind-Familie

4-Kind-Familie

VÖ 30 Stunden

504 €

370 €

264 €

114 €

VÖ 35 Stunden

586 €

429 €

307 €

139 €

GT 16/2 40,5 Stunden

653 €

516 €

407 €

201 €

GT 16/3 42,0 Stunden

688 €

557 €

454 €

208 €

GT 16/4 43,5 Stunden

719 €

594 €

495 €

216 €

GT 16/5 45,0 Stunden

752 €

633 €

538 €

223 €

Betreuungsumfang Kindergarten 3 - 6 Jahre

1-Kind-Familie

2-Kind-Familie

3-Kind-Familie

4-Kind-Familie

VÖ 30 Stunden

203 €

158 €

106 €

35 €

VÖ 35 Stunden

237 €

184 €

124 €

41 €

GT 16/2 40,5 Stunden

343 €

267 €

179 €

59 €

GT 16/3 42,0 Stunden

355 €

277 €

186 €

61 €

§ 2

Diese Satzung tritt zum 01.01.2025 in Kraft.

Hinweis:

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Stadt Heimsheim geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

Heimsheim, den 10.12.2024

gez.

Jürgen Troll

Bürgermeister

Erscheinung
Amtliches Mitteilungsblatt Heimsheim
NUSSBAUM+
Ausgabe 50/2024

Orte

Heimsheim

Kategorien

Aus den Rathäusern
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
Meine Heimat
Entdecken
Themen
Kiosk
Mein Konto