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Satzung Sanierung Ortsmitte Merchingen

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Karte zur Satzung

Stadt Ravenstein Neckar-Odenwald-Kreis

1. Satzung zur Änderung der Satzung zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortsmitte Merchingen“

Aufgrund § 142 Absatz 3 BauGB und § 4 Absatz 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der jeweils geltenden Fassung beschließt der Gemeinderat der Stadt Ravenstein in seiner Sitzung am 26.2.2026 folgende 1. Satzung zur Änderung der am 14.12.2023 beschlossenen Satzung zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortsmitte Merchingen“.

§ 1

Erweiterung des Sanierungsgebietes

Das vom Gemeinderat der Stadt Ravenstein mit Satzung vom 14.12.2023 förmlich festgelegte Sanierungsgebiet „Ortsmitte Merchingen“ wird um den im Lageplan der Landsiedlung Baden-Württemberg GmbH vom Februar 2026 dargestellten Bereich erweitert. Der Lageplan ist Bestandteil dieser Satzung.

§ 2

Verfahrenswahl

Die besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften des dritten Abschnittes des Baugesetzbuches (die §§ 152 bis 156a BauGB) sind ausgeschlossen. Die Bestimmungen des § 144 BauGB (Genehmigungspflichtige Vorhaben, Teilungen und Rechtsvorgänge) finden Anwendung.

§ 3

Inkrafttreten

Die Satzung wird gemäß § 143 Absatz 1 BauGB mit ihrer ortsüblichen Bekanntmachung rechtsverbindlich.

Hinweis

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Unbeachtlich sind ferner nach § 2 Abs. 2 KAG Mängel bei der Beschlussfassung über Abgabensätze, wenn sie zu einer nur geringfügigen Kostenüberdeckung führen. Diese Bekanntmachung ist gemäß § 27a Landesverwaltungsverfahrensgesetz auch auf der Homepage der Stadt Ravenstein unter www.ravenstein.de veröffentlicht.

Ausgefertigt:

Ravenstein, 6.3.2026

gez. Ralf Killian, Bürgermeister

Auf den Anschlag an der Verkündigungstafel wird hingewiesen.

Anhang
Dokument (1/2)
Dokument (2/2)
Erscheinung
Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Ravenstein
NUSSBAUM+
Ausgabe 10/2026
von Stadt Ravenstein
04.03.2026
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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