Aufgrund der §§ 4 und 142 der Gemeindeordnung (GemO) für Baden-Württemberg in Verbindung mit den §§ 2 und 9 Kommunalabgabengesetz für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat der Gemeinde Unterkirnach am 01.04.2025 folgende Satzung zur Änderung der Satzung über die Benutzung der Spielscheune in Unterkirnach vom 03.04.2001 zuletzt geändert am 14.12.2021 beschlossen:
(1) Für die Benutzung der Spielscheune werden folgende Gebühren erhoben:
1. Familienjahreskarte für Einwohner (Eltern und Kinder/Jugendliche bis 18 Jahre) 84,00 €
2. Einzeleintrittskarte für Kinder ab 3 Jahren, Jugendliche und Erwachsene 7,00 €
3. 11-Karte für Kinder ab 3 Jahren, Jugendliche und Erwachsene 70,00 €
(2) Besucher mit der 3-Welten-Card, Schwarzwald-Card und der Wälder-Card können kostenfrei in die Einrichtung.
Diese Änderungssatzung tritt zum 01.05.2025 in Kraft.
Unterkirnach, den 01.04.2025
gez.
Andreas Braun,
Bürgermeister
Hinweis:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder von aufgrund der GemO erlassener Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.