Bürgermeisteramt Kupferzell
74635 Kupferzell
Aus den Rathäusern

Satzung über den Bebauungsplan Sondergebiet „Solarpark Ulrichsberg“ in Kupferzell-Ulrichsberg, Hohenlohekreis

Nach § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3.11.2017 (BGBl. I S. 3634) i. V. m. dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung...

Nach § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3.11.2017 (BGBl. I S. 3634) i. V. m. dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung vom 24.2.2010 (BGBI. I S. 94), mit den jeweils gültigen Änderungen i. V. m. § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.7.2000 (GBI. S. 581, ber. 698), mit den jeweils gültigen Änderungen, hat der Gemeinderat der Gemeinde Kupferzell am 5.11.2024 den Bebauungsplan Sondergebiet „Solarpark Ulrichsberg“ in Kupferzell-Ulrichsberg, Hohenlohekreis als Satzung beschlossen.


§ 1
Räumlicher Geltungsbereich
Für den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans ist der Lageplan im Maßstab 1:1.000 mit Datum vom 27.9.2024 maßgebend.

§ 2
Bestandteile der Satzung
Der Bebauungsplan besteht aus:
1. dem Lageplan (Maßstab 1:1.000) mit zeichnerischen Festsetzungen, Zeichenerklärung und zeichnerischen Hinweisen, gefertigt von BIT Stadt+Umwelt GmbH, Altstadt 36 in 74613 Öhringen, jetzt Oststraße 123 in 74072 Heilbronn, mit Datum vom 27.9.2024

und
2. den textlichen Festsetzungen, gefertigt von BIT Stadt+Umwelt GmbH, Altstadt 36 in 74613 Öhringen, jetzt Oststraße 123 in 74072 Heilbronn, mit Datum vom 5.11.2024.
Dem Bebauungsplan beigefügt sind der Vorhaben- und Erschließungsplan im Maßstab 1:5.000 und 1:1.000 mit Datum vom 20.5. und 20.9.2024, gefertigt von GP JOULE Projects GmbH Co. KG in Maierhof 1 in 86647 Buttenwiesen, die Begründung vom 5.11.2024 sowie der Umweltbericht vom 5.11.2024, gefertigt von BIT Stadt+Umwelt GmbH, Oststraße 123 in 74072 Heilbronn


§ 3
Inkrafttreten
Der Bebauungsplan tritt mit der ortsüblichen Bekanntmachung der Genehmigung nach § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch in Kraft.

Hinweis
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 und Abs. 4 BauGB über die fristgerechte Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in die bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Gemäß § 215 Abs. 1 BauGB werden unbeachtlich
– eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 4 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften
– eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
– nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans oder der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a beachtlich sind.
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der Gemeindeordnung ist gemäß § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung verletzt worden sind, der Bürgermeister dem Satzungsbeschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn die Rechtsaufsichtsbehörde den Satzungsbeschluss vor Ablauf der o. g. Jahresfrist beanstandet hat.


Kupferzell, 25.3.2025
Christoph Spieles, Bürgermeister


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Ausfertigung
1. Der hier vorliegende Bebauungsplan Sondergebiet „Solarpark Ulrichsberg“, bestehend aus dem Vorhaben- und Erschließungsplan im Maßstab 1:5.000 und 1:1.000, mit Datum vom 20.5. und 20.9.2024, gefertigt von GP JOULE Pro-
jects GmbH Co. KG in Maierhof 1 in 86647 Buttenwiesen, sowie den textlichen Festsetzungen, gefertigt von BIT Stadt+Umwelt GmbH, Altstadt 36 in 74613 Öhringen, jetzt Oststraße 123 in 74072 Heilbronn, mit Datum vom 5.11.2024 entsprechen dem Satzungsbeschluss des Gemeinderats der Gemeinde Kupferzell vom 5.11.2024.
Dem Bebauungsplan beigefügt sind die Begründung vom 5.11.2024 sowie der Umweltbericht vom 5.11.2024, gefertigt von BIT Stadt+Umwelt GmbH, Oststraße 123 in 74072 Heilbronn..
2. Die gesetzlichen Vorschriften über das Aufstellungsverfahren für den in Ziffer 1 genannten Bebauungsplan wurden eingehalten (vgl. Verfahrensvermerke).

Kupferzell, 25.3.2025
Christoph Spieles, Bürgermeister

Erscheinung
Amtliches Mitteilungsblatt Gemeinde Kupferzell
NUSSBAUM+
Ausgabe 13/2025

Orte

Kupferzell

Kategorien

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