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Satzung über die 8. Änderung der Abwassersatzung der Stadt Walldorf

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 582 ff, berichtigt S. 698), zuletzt geändert durch...

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 582 ff, berichtigt S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27. Juni 2023 (GBl. S. 229) m.W.v. 01. Juli 2023. Stand: 01. August 2023 aufgrund Gesetzes vom 04. April 2023 (GBl. S. 137) hat der Gemeinderat der Stadt Walldorf am 3. Dezember 2024 in öffentlicher Sitzung folgende 8. Änderung der Abwassersatzung beschlossen:

Artikel 1

§ 42 erhält folgende neue Fassung:

(1) Die Schmutzwassergebühr (§ 40) beträgt je m³ Abwasser 2,28 €.

(2) Die Niederschlagswassergebühr (§ 40 b) beträgt je m² versiegelter Teilfläche 0,56 €.

(3) Die Gebühr für sonstige Einleitungen (§ 8 Abs. 3) beträgt je m³ Abwasser oder Wasser 2,28 €.

Artikel 2

Diese Änderung tritt zum 01. Januar 2025 in Kraft.

Hinweis:

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Stadt Walldorf geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

Walldorf, den 03. Dezember 2024

Matthias Renschler

Bürgermeister

Erscheinung
Walldorfer Rundschau
NUSSBAUM+
Ausgabe 51/2024
von Stadt Walldorf
21.12.2024
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