Gemeinde Großbettlingen
Landkreis Esslingen
Auf Grund § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit § 15 des Feuerwehrgesetzes für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 13.05.2024 folgende Satzung
b e s c h l o s s e n:
Personen, die keinen Verdienst haben und den Haushalt führen (§ 16 Abs. 1 Satz 3 Feuerwehrgesetz) erhalten für das Zeitversäumnis eine Entschädigung entsprechend der § 1 und § 3. Bei Einsätzen und Aus- und Fortbildungslehrgängen mit einer Dauer von mehr als zwei aufeinanderfolgenden Tagen wird neben der Entschädigung für die notwendigen Auslagen als Verdienstausfall 15,00 Euro je Stunde (Tagessatz 120 Euro) gewährt.
Für den Feuersicherheitsdienst wird auf Antrag als Entschädigung ein Durchschnittssatz von 25 Euro gewährt.
Großbettlingen, den 13. Mai 2024
Christopher Ott
Bürgermeister
Hinweis:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Stadt geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.