Stadtverwaltung Weinsberg
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74189 Weinsberg
Aus den Rathäusern

Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung)

Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung) Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung und §§ 2 und 9 des Kommunalabgabengesetzes...

Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung)

Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung und §§ 2 und 9 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg in Verbindung mit §§ 1, 50 und 52 des Landesgrundsteuergesetzes für Baden-Württemberg und §§ 1, 4 und 16 des Gewerbesteuergesetzes hat der Gemeinderat der Stadt Weinsberg am 22. Oktober 2024 folgende Satzung beschlossen:

§ 1 Steuererhebung

(1) Die Stadt Weinsberg erhebt von dem in ihrem Gebiet liegenden Grundbesitz Grundsteuer nach den Vorschriften des Landesgrundsteuergesetzes für Baden-Württemberg.

(2) Sie erhebt Gewerbesteuer nach den Vorschriften des Gewerbesteuergesetzes von den stehenden Gewerbebetrieben mit Betriebsstätte in der Stadt Weinsberg und den Reisegewerbebetrieben mit Mittelpunkt der gewerblichen Tätigkeit in der Stadt Weinsberg.

§ 2 Steuerhebesätze

Die Hebesätze werden festgesetzt

1. für die Grundsteuer


a) für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) auf 892 v.H.,

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 214 v.H.,

2. für die Gewerbesteuer auf 385 v.H.

der Steuermessbeträge.

§ 3 Geltungsdauer

Die in § 2 festgelegten Hebesätze gelten erstmals für das Kalenderjahr 2025.

§ 4 Grundsteuerkleinbeträge

Grundsteuerkleinbeträge im Sinne des § 52 Abs. 2 des Landesgrundsteuergesetzes für Baden-Württemberg werden fällig

a) am 15. August mit ihrem Jahresbetrag, wenn dieser 15 Euro nicht übersteigt;

b) am 15. Februar und 15. August zu je einer Hälfte ihres Jahresbetrags, wenn dieser 30 Euro nicht übersteigt.

§ 5 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 1.1.2025 in Kraft.

Erscheinung
Nachrichtenblatt für die Stadt Weinsberg
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Ausgabe 44/2024

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Weinsberg

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Aus den Rathäusern
von Stadtverwaltung Weinsberg
31.10.2024
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