Gemeinde Flein
Landkreis Heilbronn
Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung)
Auf Grund von § 4 der Gemeindeordnung und §§ 2 und 9 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg in Verbindung mit §§ 1, 50 und 52 des Landesgrundsteuergesetzes für Baden-Württemberg und §§ 1, 4 und 16 des Gewerbesteuergesetzes hat der Gemeinderat der Gemeinde Flein am 21. November 2024 folgende Satzung beschlossen:
§ 1
Steuererhebung
§ 2
Steuerhebesätze
Die Hebesätze werden festgesetzt
der Steuermessbeträge.
§ 3
Geltungsdauer
Die in § 2 festgelegten Hebesätze gelten erstmals für das Kalenderjahr 2025.
§ 4
Grundsteuerkleinbeträge
Grundsteuerkleinbeträge im Sinne des § 52 Abs. 2 des Landesgrundsteuergesetzes für Baden-Württemberg werden fällig
§ 5
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 1.1.2025 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer vom 1.1.2019 in der Fassung vom 20.9.2018 außer Kraft.
Flein, den 21. November 2024
Alexander Krüger, Bürgermeister
Hinweis nach § 4 Abs. 4 Gemeindeordnung
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.