Stadt Boxberg
Main-Tauber-Kreis
Aufgrund von § 4 Gemeindeordnung und §§ 2 und 9 Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg in Verbindung mit §§ 1, 50 und 52 des Landesgrundsteuergesetzes für Baden-Württemberg und §§ 1, 4 und 16 des Gewerbesteuergesetzes hat der Gemeinderat der Stadt Boxberg am 18.11.2024 folgende Satzung beschlossen:
§ 1
Steuererhebung
(1) Die Stadt Boxberg erhebt von dem in ihrem Gebiet liegenden Grundbesitz Grundsteuer nach den Vorschriften des Landesgrundsteuergesetzes für Baden-Württemberg.
(2) Sie erhebt Gewerbesteuer nach den Vorschriften des Gewerbesteuergesetzes von den stehenden Gewerbebetrieben mit Betriebsstätte in der Stadt Boxberg und den Reisegewerbetreibenden mit Mittelpunkt der gewerblichen Tätigkeit in der Stadt Boxberg.
§ 2
Steuerhebesätze
Die Hebesätze werden festgesetzt
1. für die Grundsteuer
a) für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) auf 350 v.H.,
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 470 v.H.,
2. für die Gewerbesteuer auf 340 v.H.
der Steuermessbeträge.
§ 3
Geltungsdauer
Die in § 2 festgelegten Hebesätze gelten erstmals für das Kalenderjahr 2025.
§ 4
Grundsteuerkleinbeträge
Grundsteuerkleinbeträge im Sinne des § 52 des Landesgrundsteuergesetzes für Baden-Württemberg werden fällig
a) am 15. August mit ihrem Jahresbetrag, wenn dieser 15 Euro nicht übersteigt;
b) am 15. Februar und 15. August zu je einer Hälfte ihres Jahresbetrags, wenn dieser 30 Euro nicht übersteigt.
§ 5
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 01.01.2025 in Kraft.
Boxberg, 19.11.2024
gez. Heidrun Beck
Bürgermeisterin
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften wird nach § 4 Abs. 4 Gemeindeordnung unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Stadt geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu benennen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die
Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.