Nussbaum-Logo
Aus den Rathäusern

Satzung über die Erhebung der Hundesteuer

Aufgrund von § 4 Gemeindeordnung Baden-Württemberg sowie §§ 2, 5a, 6 und 8 Kommunalabgabengesetz Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 09. Dezember...

Aufgrund von § 4 Gemeindeordnung Baden-Württemberg sowie §§ 2, 5a, 6 und 8 Kommunalabgabengesetz Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 09. Dezember 2025 folgende Satzung beschlossen: „Satzung über die Erhebung der Hundesteuer”, Fassung ab dem 1. Januar 2026.

Die Hundesteuersatzung finden Sie auf der Homepage der Stadt Remseck am Neckar unter den Reitern „Öffentliche Bekanntmachungen” und „Stadtrecht”.

Wir bitten um Beachtung.

Erscheinung
exklusiv online
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
Orte
Remseck am Neckar
Kategorien
Aus den Rathäusern