Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 16.12.2025 eine Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Vergnügungssteuer beschlossen. Demnach wird der Steuersatz bei der Besteuerung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit von 18 % auf 22 % des Einspielergebnisses erhöht. Die geänderte Satzung ist am 1.1.2026 in Kraft getreten.
Die Beratungsunterlagen und der Wortlaut der geänderten Satzung finden sich im Internet unter www.hechingen.de/bekanntmachungen.

