vom 20. März 2025
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat der Gemeinde Bad Überkingen in der Sitzung am 20.03.2025 folgende Änderung der Satzung über die Erhebung von Parkgebühren vom 06. Dezember 2024 beschlossen:
§ 2 wird wie folgt ergänzt:
(6)Im Bereich der Autalhalle werden auf Grund eines vorhandenen Pachtverhältnisses für das Autalstüble zwei Parkbuchten auf der gegenüberliegenden Seite der Autalhalle von der Gebührenpflicht befreit.
Die Satzung tritt am Tag nach der amtlichen Bekanntmachung in Kraft.
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder von auf Grund der GemO erlassener Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde/Stadt geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.