Aufgrund des § 142 Abs. 1, 3 und 4 Baugesetzbuch und des § 4 Abs. 1 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der jeweiligen Fassung hat der Gemeinderat der Gemeinde Kusterdingen am 30.04.2025 folgende Satzung zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes „Kusterdingen Nord“ beschlossen.
Das im Lageplan vom 09.04.2025 mit schwarzen Linien dargestellte Gebiet „Kusterdingen Nord“, in welchem zur Behebung städtebaulicher Missstände eine Sanierungsmaßnahme durchgeführt werden soll, wird als Sanierungsgebiet „Kusterdingen Nord“ förmlich festgelegt.
Das Sanierungsgebiet umfasst im Wesentlichen die Bereiche/Grundstücke zwischen der Friedrich-List-Straße bzw. Bismarckstraße im Norden, dem Rosenweg, dem Kelterweg und der Weinbergstraße im Westen, der Mozartstraße im Osten und der Straße „Bei der Linde“ im Süden.
Die genaue Abgrenzung des Sanierungsgebietes ergibt sich aus dem Lageplan vom 09.04.2025. Dieser Lageplan ist Bestandteil dieser Satzung.
Die Sanierungsmaßnahme wird im „vereinfachten“ Verfahren durchgeführt. Die Anwendung der besonderen sanierungsrechtlichen Bestimmungen §§ 152 - 156 a BauGB wird ausgeschlossen. Bis zum 31.12. 2037 soll die Sanierung abgeschlossen sein.
Die Vorschriften des § 144 BauGB über genehmigungspflichtige Vorhaben und Rechtsvorgänge werden nicht ausgeschlossen.
Diese Satzung wird gemäß § 143 Abs. 1 BauGB am Tage der öffentlichen Bekanntmachung rechtskräftig.
Unbeachtlich werden nach § 215 Abs. 1 BauGB eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit Bekanntmachung dieser Satzung schriftlich gegenüber der Stadt geltend gemacht werden. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
Gemeinde Kusterdingen, 01.07.2025
gez. Dr. Jürgen Soltau
Bürgermeister
Die Satzung sowie der Lageplan können ab dem Zeitpunkt der Bekanntmachung während der üblichen Dienstzeiten bei der Gemeinde Kusterdingen von jedermann
eingesehen werden.
Auskünfte erteilt:
Gemeinde Kusterdingen
Kirchentellinsfurter Straße 9
72127 Kusterdingen
oder die von der Gemeinde beauftragte
LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH
Frau Steireif (Tel. 0711 6454-2173, E-Mail: martina.steireif@lbbw-im.de)