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Satzung Verkaufsstellen

Stadt Korntal-Münchingen Öffentliche Sicherheit und Ordnung Az. 130/124.2 Satzung der Stadt Korntal-Münchingen über das Offenhalten von...

Stadt Korntal-Münchingen

Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Az. 130/124.2

Satzung der Stadt Korntal-Münchingen über das Offenhalten von Verkaufsstellen in den Stadtteilen Korntal und Münchingen für das Jahr 2025

Aufgrund von § 8 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg (LadÖG) und § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) hat der Gemeinderat der Stadt Korntal-Münchingen am 10.04.2025 folgende Satzung beschlossen:

§ 1 Geltungsbereich und Öffnungszeiten

Die Verkaufsstellen i.S. des § 2 des Gesetzes über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg dürfen

  • im Stadtteil Korntal: anlässlich des Korntaler Straßenfestes (Korntaler Sommer) am Sonntag, dem 13. Juli 2025 von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
  • im Stadtteil Münchingen: anlässlich des Münchinger Stadtfestes (Hoba-Fest) am Sonntag, dem 18. Mai 2025 von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr

geöffnet sein.

§ 2 Schutz der Arbeitnehmer und Wahrung der Schutzbestimmungen für Sonn- und Feiertage

(1 ) Die Vorschriften des § 12 LadÖG, die Bestimmungen der Arbeitszeitordnung, des Manteltarifvertrages für die Arbeitnehmer im Einzelhandel, des Jugendarbeitsschutzgesetzes und des Mutterschutzgesetzes sind zu beachten.

(2) Jugendliche (unter 18 Jahren) sowie werdende und stillende Mütter dürfen nicht beschäftigt werden.

(3) Für die Beschäftigung am 18.05.2025 und am 13.07.2025 sind die Arbeitnehmer an einem Werktag innerhalb eines Zeitraumes von zwei Wochen vor oder nach diesem Sonntag von der Arbeit freizustellen.

(4) Die Vorschriften des Gesetzes über den Schutz der Sonn- und Feiertage sind zu beachten.

§ 3 Ordnungswidrigkeiten

Zuwiderhandlungen gegen diese Satzung sind Ordnungswidrigkeiten im Sinne von § 15 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a des Gesetzes über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg. Sie können mit einer Geldbuße bis zu 10.000 € geahndet werden.

§ 4 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tage nach der amtlichen Bekanntmachung in Kraft.

Ausgefertigt:

Korntal-Münchingen, den 10.04.2025

gez.

Alexander Noak

B ü r g e r m e i s t e r

Hinweis:

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder von aufgrund der GemO erlassenen Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung ist nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Stadt Korntal-Münchingen unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, geltend gemacht worden ist. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt sind.

Erscheinung
Amtsblatt Stadt Korntal-Münchingen
Ausgabe 16/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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