
Aufgrund von § 46 Abs. 4 und 5 des Wassergesetzes für Baden-Württemberg (WG), der §§ 4, 11 und 142 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und der §§ 2, 8 Abs. 2, 11, 13, 20, 29 und 42 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Kupferzell am 23.9.2025 folgende Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung – AbwS) der Gemeinde
Kupferzell vom 10.11.2020 beschlossen:
§ 1
Änderungen
(1) § 42 Absatz 1 erhält folgende Fassung:
Die Schmutzwassergebühr (§ 40) beträgt je m³ Abwasser
ab 1.1.2026 5,10 €,
ab 1.1.2027 5,10 €.
(2) § 42 Absatz 2 erhält folgende Fassung:
Die Niederschlagswassergebühr (§ 40a) beträgt je m² versiegelte Fläche
ab 1.1.2026 0,43 €,
ab 1.1.2027 0,44 €.
(3) § 42 Absatz 3 erhält folgende Fassung:
Die Abwassergebühr für sonstige Einleitungen (§ 8 Absatz 3) beträgt je m³ Abwasser
oder Wasser
ab 1.1.2026 5,10 €,
ab 1.1.2027 5,10 €.
§ 2
Inkrafttreten
Diese Satzungsänderung tritt mit Wirkung vom 1.1.2026 in Kraft.
Hinweis
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg oder aufgrund der Gemeindeordnung beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu
bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntgabe der Satzung verletzt worden sind.
Kupferzell, 23.9.2025
Christoph Spieles
Bürgermeister