Aus den Rathäusern

Satzung zur Änderung der Abwassersatzung (gültig ab 01.01.2026)

Aufgrund von § 46 Abs. 4 und 5 des Wassergesetzes für Baden-Württemberg (WG), §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und §§...

Aufgrund von § 46 Abs. 4 und 5 des Wassergesetzes für Baden-Württemberg (WG), §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und §§ 2, 8 Abs. 2, 11, 13, 20 und 42 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Gomaringen am 09.12.2025 folgende Änderungssatzung beschlossen:

§ 1

§ 41 (Höhe der Abwassergebühr) erhält folgende Fassung:

1. Die Schmutzwassergebühr (§ 39) beträgt je m³ Abwasser: 2,74 €.

2. Die Niederschlagswassergebühr (§ 39a) beträgt je m² abflussrelevanter Fläche: 0,76 €.

3. Die Gebühr für sonstige Einleitungen (§ 8 Abs. 3) beträgt je m³ Abwasser oder Wasser: 2,74 €.

§ 2

Die Änderungssatzung tritt zum 01.01.2026 in Kraft.

Gomaringen, den 10.12.2025

gez.

Steffen Heß, Bürgermeister

Erscheinung
Amtsblatt der Gemeinde Gomaringen
Ausgabe 50/2025
von Gemeinde Gomaringen
12.12.2025
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