Der Gemeinderat der Gemeinde Gemmrigheim hat am 27.01.2025 folgende Satzung beschlossen:
§ 14 der Benutzungsordnung für die Gemeindebücherei Gemmrigheim erhält einen neuen Absatz 4 und hat nunmehr folgenden Wortlaut:
1. Bei Erwachsenen ab 18 Jahren wird ein Ausleihentgelt in Höhe von 15 € pro Lesejahr erhoben.
2. Das Lesejahr beginnt
a) für neue Leser der Gemeindebücherei mit dem Tag, an dem ein neuer Leseausweis ausgegeben wurde,
b) für Bestandsleser mit dem Tag, an dem sie nach Ablauf des letzten Lesejahres erneut die Gemeindebücherei als Leser nutzen wollen.
Das Lesejahr dauert 365 Tage, in Schaltjahren 366 Tage.
3. Das Ausleihentgelt wird erstmals mit Ausgabe eines neuen Leseausweises fällig. In den Folgejahren und für Bestandsleser wird das Ausleihentgelt mit dem Tag zur Zahlung fällig, an dem der Leser nach Ablauf des letzten Lesejahres erneut die Gemeindebücherei als Leser nutzen möchte.
4. Mit der Zahlung des Ausleihentgelts ist die Ausleihe für das gesamte folgende Lesejahr abgegolten.
5. Eine Erstattung bei vorzeitigem Ausscheiden/Rückgabe des Büchereiausweises im laufenden Lesejahr erfolgt nicht.
6. Seit Einführung der Benutzungsordnung zum 01.01.2024 erhält jeder Nutzer einen neu gestalteten Büchereiausweis.
7. Das Ausleihentgelt für das Lesejahr ist entweder in bar oder mittels EC-Kartenzahlung in der Gemeindebücherei zu entrichten.
8. Die Einführung der unbaren Zahlung mittels SEPA-Bankeinzug ist möglich.
9. Die Gemeindebücherei erhebt folgende weitere Entgelte:
Bearbeitungsentgelte
Vormerkung je Medium | EUR 1,00 |
Bestellung bei der Fernleihe je Medium | EUR 2,00 |
Ersatzbeschaffung je Medium | EUR 10,00 |
Einarbeitung bei Wiederbeschaffung | EUR 2,00 |
Hausabholung | EUR 25,00 |
Kostenersatz | |
Ersatz eines oder mehrerer fehlender Spielteile oder Spielanleitung | EUR 3,00 |
Ersatz einer Hülle oder eines fehlenden Covers bei AV-Medien | EUR 1,00 |
Ersatz einer fehlenden Beilage bei AV-Medien | EUR 5,00 |
Ersatz eines Signaturschildes oder Barcodes | EUR 1,00 |
Ersatzausweis für verlorenen oder beschädigten Benutzerausweis | EUR 3,00 |
Säumnis- und Mahnkosten | |
Säumniskosten je Medium und Woche ab dem 4. Öffnungstag | EUR 0,25 |
Säumniskosten je Medium und Woche ab dem 4. Öffnungstag bei AV-Medien | EUR 0,50 |
Mahnkosten für das 1. Mahnschreiben | EUR 1,00 |
Mahnkosten für das 2. Mahnschreiben | EUR 2,00 |
Mahnkosten für das 3. Mahnschreiben | EUR 3,00 |
Mahnkosten für das 1. Mahnschreiben bei Kindern | EUR 0,50 |
Mahnkosten für das 2. Mahnschreiben bei Kindern | EUR 1,00 |
Mahnkosten für das 3. Mahnschreiben bei Kindern | EUR 1,50 |
Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2025 in Kraft.
Gemmrigheim, 27.01.2025
gez. Bürgermeister Dr. Jörg Frauhammer
Hinweis nach § 4 Abs. 4 GemO:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Unbeachtlich sind ferner nach § 2 Abs. 2 KAG Mängel bei der Beschlussfassung über Abgabensätze, wenn sie zu einer nur geringfügigen Kostenüberdeckung führen.