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Satzung zur Änderung der Feuerwehrsatzung

Stadt Wiesensteig Landkreis Göppingen Satzung zur Änderung der Feuerwehrsatzung Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg...

Stadt Wiesensteig

Landkreis Göppingen

Satzung zur Änderung der Feuerwehrsatzung

Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in Verbindung mit § 6 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 3, § 7 Abs. 1 Satz 1, § 8 Absatz 2 Satz 2 HS 2, § 10 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 Satz 1, § 18 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4 des Feuerwehrgesetzes (FwG) hat der Gemeinderat am 15.12.2025 folgende Satzung zur Änderung der Feuerwehrsatzung vom 09. Juli 1990, zuletzt geändert 15.04.1991, beschlossen:

Artikel 1

§ 6 Absatz 2 erhält folgende neue Fassung:

§ 6 Jugendfeuerwehr

(2) In die Jugendfeuerwehr können Personen zwischen dem vollendeten 6. Lebensjahr und dem vollendeten 18. Lebensjahr aufgenommen werden, wenn sie dafür geeignet sind; über Ausnahmen im Eintrittsalter entscheidet der Feuerwehrausschuss im Einzelfall. Die Aufnahme muss mit schriftlicher Zustimmung der Erziehungsberechtigten beantragt werden. Über die Aufnahme entscheidet der Feuerwehrausschuss.

[Hinweis: die übrigen Absätze des § 6 bleiben unverändert.]

Artikel 2

Die Satzung zur Änderung der Feuerwehrsatzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Ausgefertigt:

Wiesensteig, den 16.12.2025

gez.

Tritschler

Bürgermeister

Hinweise:

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit Bekanntgabe dieser Satzung gegenüber der Stadt Wiesensteig geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften der Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

Erscheinung
Oberer-Fils-Bote
NUSSBAUM+
Ausgabe 51/2025
von Stadt Wiesensteig
18.12.2025
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