Öffentliche Bekanntmachung
Satzung zur Änderung der Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Dettenhausen
(Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung – FwKS)
Aufgrund von § 4 Gemeindeordnung (GemO) für Baden-Württemberg und § 34 Absatz des Feuerwehrgesetzes (FwG) in der Fassung vom 2. März 2010 (GBI S. 333) zuletzt geändert durch das Gesetz vom 17. Dezember 2015 (GBI S. 1184) hat der Gemeinderat am 21. Februar 2017 folgende Satzung, über den Kostenersatz für die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Dettenhausen beschlossen. Die Satzung wurde am 22. Oktober 2024 geändert:
Anlage zu § 5 Absatz 1 Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Dettenhausen
Kostenersatzverzeichnis
1. Personalkosten
2. Fahrzeuge
Die Stundensätze für die Feuerwehrfahrzeuge richten sich nach § 1 Abs. 1 der Verordnung des Innenministeriums über den Kostenersatz für Einsätze der Feuerwehr (Verordnung Kostenersatz Feuerwehr – VOKeFw) in der jeweils gültigen Fassung.
3. Sonstiges
Verbrauchsmaterialien und sonstige benötigte Materialien werden zusätzlich zu den entstandenen Kostenersätzen gemäß § 34 Absatz 4 Satz 3 FwG festgesetzt. Hierbei werden die tatsächlichen Kosten angesetzt. Es wird auf § 5 Absatz 6 der Satzung verwiesen.