Stadt SchriesheimRhein-Neckar-Kreis
Satzung zur Änderung der
SATZUNG über die BENUTZUNG
der STADTBIBLIOTHEK SCHRIESHEIM
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in Verbindung mit den §§ 2 und 13 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat am 28.01.2026 folgende Satzung beschlossen:
I.
- § 4 Absatz 7 erhält folgende neue Fassung:
(7) Für Familien können zwei zusammengehörige Benutzerausweise erstellt werden, für die der Partnertarif gilt. Dabei bekommen zwei erwachsene Familienmitglieder, die im selben Haushalt gemeldet sind, jeweils einen, nicht übertragbaren, Ausweis ausgestellt. Kinder werden nur so lange berücksichtigt, wie sie zum Haushalt der Familie gehören. Alleinerziehende mit Kind(ern) erhalten einen Benutzerausweis gemäß Absatz 1.
- § 6 Absatz 2 erhält folgende neue Fassung:
(2) Die Leihfrist für Medien beträgt vier Wochen.
- § 8 Absätze 3 und 4 erhalten folgende neue Fassung:
(3) Die Ausleihe von Hörmedien durch Blinde und Sehbehinderte sowie Blockausleihen für Schulen, Kindergärten, Jugendzentren, Senioreneinrichtungen sind gebührenfrei.
(4) Die Ausleihe von Medien an Schülerinnen und Schüler ist gebührenfrei. Dies gilt nicht für die Ausstellung der Metropol-Card. Hier ist die entsprechende Gebühr nach dem Gebührenverzeichnis zu entrichten.
- § 9 Absatz 3 entfällt
- Die Anlage: „Gebührenverzeichnis der Stadtbibliothek Schriesheim“ erhält folgende neue Fassung (siehe Anlage)
II.
Diese Änderungssatzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Hinweis:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Stadt geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
Schriesheim, den 29.01.2026
Oeldorf, Bürgermeister