Nussbaum-Logo
Aus den Rathäusern

Satzung zur Änderung der SATZUNG über die BENUTZUNG der STADTBIBLIOTHEK SCHRIESHEIM

Stadt Schriesheim Rhein-Neckar-Kreis Satzung zur Änderung der SATZUNG über die BENUTZUNG der STADTBIBLIOTHEK SCHRIESHEIM...
Nicht für die Veröffentlichung.

Stadt SchriesheimRhein-Neckar-Kreis

Satzung zur Änderung der

SATZUNG über die BENUTZUNG

der STADTBIBLIOTHEK SCHRIESHEIM

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in Verbindung mit den §§ 2 und 13 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat am 28.01.2026 folgende Satzung beschlossen:

I.

  1. § 4 Absatz 7 erhält folgende neue Fassung:
    (7) Für Familien können zwei zusammengehörige Benutzerausweise erstellt werden, für die der Partnertarif gilt. Dabei bekommen zwei erwachsene Familienmitglieder, die im selben Haushalt gemeldet sind, jeweils einen, nicht übertragbaren, Ausweis ausgestellt. Kinder werden nur so lange berücksichtigt, wie sie zum Haushalt der Familie gehören. Alleinerziehende mit Kind(ern) erhalten einen Benutzerausweis gemäß Absatz 1.
  2. § 6 Absatz 2 erhält folgende neue Fassung:
    (2) Die Leihfrist für Medien beträgt vier Wochen.
  3. § 8 Absätze 3 und 4 erhalten folgende neue Fassung:
    (3) Die Ausleihe von Hörmedien durch Blinde und Sehbehinderte sowie Blockausleihen für Schulen, Kindergärten, Jugendzentren, Senioreneinrichtungen sind gebührenfrei.
    (4) Die Ausleihe von Medien an Schülerinnen und Schüler ist gebührenfrei. Dies gilt nicht für die Ausstellung der Metropol-Card. Hier ist die entsprechende Gebühr nach dem Gebührenverzeichnis zu entrichten.
  4. § 9 Absatz 3 entfällt
  5. Die Anlage: „Gebührenverzeichnis der Stadtbibliothek Schriesheim“ erhält folgende neue Fassung (siehe Anlage)

II.

Diese Änderungssatzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Hinweis:

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Stadt geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

Schriesheim, den 29.01.2026

Oeldorf, Bürgermeister

Anhang
Dokument
Erscheinung
Mitteilungsblatt der Stadt Schriesheim
NUSSBAUM+
Ausgabe 06/2026
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
Orte
Schriesheim
Kategorien
Aus den Rathäusern