Gemeinde Schefflenz Neckar-Odenwald-Kreis
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg und der §§ 2 und 13 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat der Gemeinde Schefflenz am 21.07.2025 folgende Satzung zur Änderung der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften vom 11.12.2017 beschlossen:
§ 1
§ 13 der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften vom 11.12.2017 erhält ab 1.9.2025 folgende Fassung:
„§ 13 Gebührenmaßstab und Gebührenhöhe
Flächenbezogene Gebühr ohne Betriebskosten, zuzüglich personenbezogener Betriebskostenpauschale
(1) Bemessungsgrundlage für die Höhe der Benutzungsgebühr ist die Wohnfläche der zugewiesenen Unterkunft. Für die Ermittlung der Wohnfläche gelten die Vorschriften der Zweiten Berechnungsverordnung in der jeweils geltenden Fassung. Neben der Benutzungsgebühr wird eine Betriebskostenpauschale pro Person erhoben.
(2) Die Benutzungsgebühr beträgt je m2 Wohnfläche und Kalendermonat 6,– Euro.
(3) Die Betriebskostenpauschale beträgt je Person und Kalendermonat 93,– Euro.
(4) Bei der Errechnung der Benutzungsgebühr und der Betriebskostenpauschale nach Kalendertagen wird für jeden Tag der Benutzung 1/30 der monatlichen Gebühr bzw. Pauschale zugrunde gelegt.“
§ 2 Inkrafttreten
Diese Änderungssatzung tritt zum 1.9.2025 in Kraft.
Ausgefertigt:
Schefflenz, 21. Juli 2025
Raphael Hoffmann
Bürgermeister