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Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kunsteisbahn

Gemeinde Heddesheim Rhein-Neckar-Kreis Aufgrund von §§ 4 und 10 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg und der §§ 2 und 13 des Kommunalabgabengesetzes...

Gemeinde Heddesheim
Rhein-Neckar-Kreis

Aufgrund von §§ 4 und 10 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg und der §§ 2 und 13 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg in der jeweils gültigen Fassung hat der Gemeinderat der Gemeinde Heddesheim am 24.10.2024 folgende

Satzung zur Änderung der Satzung
über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kunsteisbahn
(in der Fassung vom 27.07.2023)

beschlossen:

§ 1

§ 3 wird wie folgt geändert:

Die Benutzungsgebühren betragen einschließlich Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlich festgelegten Höhe:

I. Tageskarten

1. für Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr in Begleitung Erwachsener 0,00 €

2. Kinder und Jugendliche ab dem vollendeten 6. Lebensjahr bis zum vollendeten 18. Lebensjahr 3,00 €

3. Ermäßigte (Schüler, Auszubildende, Studenten, Leistende von Bundesfreiwilligendiensten nach BFDG oder eines freiwilligen sozialen/ 4,00 € ökologischen Jahres (FSJ/FÖJ), Menschen mit Behinderung ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 oder mehr, Rentner, Empfänger von Sozialgeld, Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter oder Asylbewerberleistungen nach Vorlage eines entsprechenden Ausweises)

4. über 18 Jahre alte Personen 5,00 €

5. Familienkarte

Ehepaare, Alleinerziehende und Personen, die in eheähnlicher Gemeinschaft leben, mit im Haushalt lebenden Kindern bis zu 18 Jahren mit Nachweis 10,00 €

6. am Kindernachmittag und Familientag für Erwachsene,

Kinder und Jugendliche ab dem vollendeten 6. Lebensjahr und sonstige Ermäßigte 3,00 €

7. Kindergeburtstag

a) Kinder und Jugendliche ab dem vollendeten 6. Lebensjahr bis zum vollendeten 18. Lebensjahr 2,00 €

b) über 18 Jahre alte Personen 3,00 €

II. 10er-Karten

1. für Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr in Begleitung Erwachsener 0,00 €

2. Kinder und Jugendliche ab dem vollendeten 6. Lebensjahr bis zum vollendeten 18. Lebensjahr 25,00 €

3. Ermäßigte (Schüler, Auszubildende, Studenten, Leistende von Bundesfreiwilligendiensten nach BFDG oder eines freiwilligen sozialen/ 35,00 € ökologischen Jahres (FSJ/FÖJ), Menschen mit Behinderung ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 oder mehr, Rentner, Empfänger von Sozialgeld, Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter oder Asylbewerberleistungen nach Vorlage eines entsprechenden Ausweises)

4. über 18 Jahre alte Personen 45,00 €

III. Zuschauer

1. für Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr in Begleitung Erwachsener 0,00 €

2. Kinder und Jugendliche ab dem vollendeten 6. Lebensjahr bis zum vollendeten 18. Lebensjahr 1,00 €

3. Ermäßigte (Schüler, Auszubildende, Studenten, Leistende von Bundesfreiwilligendiensten nach BFDG oder eines freiwilligen sozialen/ökologischen Jahres (FSJ/FÖJ), Menschen mit Behinderung ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 oder mehr, Rentner, Empfänger von Sozialgeld, Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter oder Asylbewerberleistungen nach Vorlage eines entsprechenden Ausweises) 1,00 €

4. über 18 Jahre alte Personen 1,00 €

Dies gilt für die regulären Öffnungszeiten der Kunsteisbahn, ausgenommen ist hier der Eintritt in Zusammenhang mit der Eisdisco (Samstagabend). Die Zuschauerkarten berechtigen zum Betreten des Zuschauergeländes an der Kunsteisbahn.

IV. Eisdiscozuschlag zur regulären Gebühr

1. für Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr in Begleitung Erwachsener 0,00 €

2. Kinder und Jugendliche ab dem vollendeten 6. Lebensjahr bis zum vollendeten 18. Lebensjahr 1,00 €

3. Ermäßigte (Schüler, Auszubildende, Studenten, Leistende von Bundesfreiwilligendiensten nach BFDG oder eines freiwilligen sozialen/ ökologischen Jahres (FSJ/FÖJ), Menschen mit Behinderung ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 oder mehr, Rentner, Empfänger von Sozialgeld, Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter oder Asylbewerberleistungen nach Vorlage eines entsprechenden Ausweises) 1,00 €

4. über 18 Jahre alte Personen 1,00 €

5. Familienkarten pro Person 1,00 €

V. Saisonkarten

1. Kinder und Jugendliche ab dem vollendeten 6. Lebensjahr bis zum vollendeten 18. Lebensjahr 55,00 €

2. Ermäßigte (Schüler, Auszubildende, Studenten, Leistende von Bundesfreiwilligendiensten nach BFDG oder eines freiwilligen sozialen/ökologischen Jahres (FSJ/FÖJ), Menschen mit Behinderung ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 oder mehr, Rentner, Empfänger von Sozialgeld, Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter oder Asylbewerberleistungen nach Vorlage eines entsprechenden Ausweises) 65,00 €

VI. Sonstige Gebühren

  1. Schulklassen (auswärtige) 2,00 €
  2. Schulklassen (ortsansässige) 0,00 €
  3. Gruppen/Veranstaltungen 2,00 €

§ 2

Es wird folgender § 5a eingefügt:

§ 5a

Form der Karten

  1. Alle Eintrittskarten werden in elektronischer Form als eTickets/Online-Tickets ausgegeben. Alle Eintrittskarten außer Tageskarten können auch elektronisch gespeichert auf der „Freizeitkarte Heddesheim“ ausgegeben werden. Tageskarten können auch in Papierform ausgegeben werden. Die übrigen Eintrittskarten werden nicht in Papierform ausgegeben. Die Ausstellung der „Freizeitkarte Heddesheim“ ist gebührenfrei.
  2. Auf der „Freizeitkarte Heddesheim“ können Eintrittskarten mehrerer öffentlicher Einrichtungen gespeichert werden. Für die Zuordnung zu einer Person werden der Name und die Adresse des Karteninhabers und eine ID-Nummer elektronisch gespeichert. Die auf der Freizeitkarte gespeicherten Eintrittskarten und die eTickets/Online-Tickets gelten nur für den Karteninhaber bzw. den für die Eintrittskarte geltenden Personenkreis und sind nicht übertragbar, eine Weitergabe ist untersagt.

§ 3

§ 6 wird wie folgt geändert:

§ 6

Ersatz von Karten

  1. Verloren gegangene oder gestohlene Eintrittskarten außer Tageskarten werden ersetzt, wenn sie auf der „Freizeitkarte Heddesheim“ elektronisch gespeichert wurden, noch gültig sind und die ID-Nummer der verlorenen Freizeitkarte dem Karteninhaber zuordenbar ist. In diesem Fall werden die auf der Freizeitkarte gespeicherten Eintrittskarten auf eine Ersatz-Freizeitkarte übertragen und die ID-Nummer der verlorenen oder gestohlenen Freizeitkarte wird gesperrt. Für die Ausstellung einer Ersatz-Freizeitkarte wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 5,00 € erhoben.
  2. eTickets/Online-Tickets werden einmalig per E-Mail an die bei der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse gesendet. Sie können durch die Anlage eines persönlichen Benutzerkontos für die Zeit ihrer Gültigkeit dauerhaft gespeichert bzw. wiederhergestellt werden. Ohne Benutzerkonto bestellte ungenutzte, ungenutzt abgelaufene, gelöschte, verloren gegangene oder gestohlene eTickets/Online-Tickets können nicht wiederhergestellt werden und werden nicht ersetzt.
  3. In allen anderen Fällen werden ungenutzte oder ungenutzt abgelaufene Eintrittskarten sowie verloren gegangene oder gestohlene Tageskarten nicht ersetzt.

§ 4

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Hinweis:

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist, der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

Heddesheim, 25.10.2025

Weitz

Bürgermeister

Erscheinung
Mitteilungsblatt der Gemeinde Heddesheim
NUSSBAUM+
Ausgabe 44/2024
von Gemeindeverwaltung Heddesheim
31.10.2024
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.

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