Gemeinde Heddesheim
Rhein-Neckar-Kreis
Aufgrund von §§ 4 und 10 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg und der §§ 2 und 13 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg in der jeweils gültigen Fassung hat der Gemeinderat der Gemeinde Heddesheim am 24.10.2024 folgende
Satzung zur Änderung der Satzung
über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kunsteisbahn
(in der Fassung vom 27.07.2023)
beschlossen:
§ 1
§ 3 wird wie folgt geändert:
Die Benutzungsgebühren betragen einschließlich Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlich festgelegten Höhe:
I. Tageskarten
1. für Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr in Begleitung Erwachsener 0,00 €
2. Kinder und Jugendliche ab dem vollendeten 6. Lebensjahr bis zum vollendeten 18. Lebensjahr 3,00 €
3. Ermäßigte (Schüler, Auszubildende, Studenten, Leistende von Bundesfreiwilligendiensten nach BFDG oder eines freiwilligen sozialen/ 4,00 € ökologischen Jahres (FSJ/FÖJ), Menschen mit Behinderung ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 oder mehr, Rentner, Empfänger von Sozialgeld, Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter oder Asylbewerberleistungen nach Vorlage eines entsprechenden Ausweises)
4. über 18 Jahre alte Personen 5,00 €
5. Familienkarte
Ehepaare, Alleinerziehende und Personen, die in eheähnlicher Gemeinschaft leben, mit im Haushalt lebenden Kindern bis zu 18 Jahren mit Nachweis 10,00 €
6. am Kindernachmittag und Familientag für Erwachsene,
Kinder und Jugendliche ab dem vollendeten 6. Lebensjahr und sonstige Ermäßigte 3,00 €
7. Kindergeburtstag
a) Kinder und Jugendliche ab dem vollendeten 6. Lebensjahr bis zum vollendeten 18. Lebensjahr 2,00 €
b) über 18 Jahre alte Personen 3,00 €
II. 10er-Karten
1. für Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr in Begleitung Erwachsener 0,00 €
2. Kinder und Jugendliche ab dem vollendeten 6. Lebensjahr bis zum vollendeten 18. Lebensjahr 25,00 €
3. Ermäßigte (Schüler, Auszubildende, Studenten, Leistende von Bundesfreiwilligendiensten nach BFDG oder eines freiwilligen sozialen/ 35,00 € ökologischen Jahres (FSJ/FÖJ), Menschen mit Behinderung ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 oder mehr, Rentner, Empfänger von Sozialgeld, Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter oder Asylbewerberleistungen nach Vorlage eines entsprechenden Ausweises)
4. über 18 Jahre alte Personen 45,00 €
III. Zuschauer
1. für Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr in Begleitung Erwachsener 0,00 €
2. Kinder und Jugendliche ab dem vollendeten 6. Lebensjahr bis zum vollendeten 18. Lebensjahr 1,00 €
3. Ermäßigte (Schüler, Auszubildende, Studenten, Leistende von Bundesfreiwilligendiensten nach BFDG oder eines freiwilligen sozialen/ökologischen Jahres (FSJ/FÖJ), Menschen mit Behinderung ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 oder mehr, Rentner, Empfänger von Sozialgeld, Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter oder Asylbewerberleistungen nach Vorlage eines entsprechenden Ausweises) 1,00 €
4. über 18 Jahre alte Personen 1,00 €
Dies gilt für die regulären Öffnungszeiten der Kunsteisbahn, ausgenommen ist hier der Eintritt in Zusammenhang mit der Eisdisco (Samstagabend). Die Zuschauerkarten berechtigen zum Betreten des Zuschauergeländes an der Kunsteisbahn.
IV. Eisdiscozuschlag zur regulären Gebühr
1. für Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr in Begleitung Erwachsener 0,00 €
2. Kinder und Jugendliche ab dem vollendeten 6. Lebensjahr bis zum vollendeten 18. Lebensjahr 1,00 €
3. Ermäßigte (Schüler, Auszubildende, Studenten, Leistende von Bundesfreiwilligendiensten nach BFDG oder eines freiwilligen sozialen/ ökologischen Jahres (FSJ/FÖJ), Menschen mit Behinderung ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 oder mehr, Rentner, Empfänger von Sozialgeld, Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter oder Asylbewerberleistungen nach Vorlage eines entsprechenden Ausweises) 1,00 €
4. über 18 Jahre alte Personen 1,00 €
5. Familienkarten pro Person 1,00 €
V. Saisonkarten
1. Kinder und Jugendliche ab dem vollendeten 6. Lebensjahr bis zum vollendeten 18. Lebensjahr 55,00 €
2. Ermäßigte (Schüler, Auszubildende, Studenten, Leistende von Bundesfreiwilligendiensten nach BFDG oder eines freiwilligen sozialen/ökologischen Jahres (FSJ/FÖJ), Menschen mit Behinderung ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 oder mehr, Rentner, Empfänger von Sozialgeld, Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter oder Asylbewerberleistungen nach Vorlage eines entsprechenden Ausweises) 65,00 €
VI. Sonstige Gebühren
§ 2
Es wird folgender § 5a eingefügt:
§ 5a
Form der Karten
§ 3
§ 6 wird wie folgt geändert:
§ 6
Ersatz von Karten
§ 4
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Hinweis:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist, der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
Heddesheim, 25.10.2025
Weitz
Bürgermeister