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Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Grundschulbetreuung in Winterbach

Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in Verbindung mit §§ 2, 3, 13, 14 und 19 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg...

Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in Verbindung mit §§ 2, 3, 13, 14 und 19 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat Winterbach am 27.05.2025 folgende Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Grundschulbetreuung in Winterbach beschlossen:

§ 1

Der § 5 Abs. 2 erhält folgende Fassung:

(2) Höhe der Gebührensätze im Einzelnen ab dem 01.09.2025

Betreuungszeiten

6.45 - 8.00 Uhr

11.15 - 13.00 Uhr

6.45 - 8.00 Uhr

11.15 - 14.00 Uhr

6.45 - 8.00 Uhr

11.15 - 16.30 Uhr

1 Kind < 18 Jahre 94,00 €126,00 €274,00 €
2 Kinder < 18 Jahre 73,00 €97,00 €211,00 €
3 Kinder < 18 Jahre 50,00 €66,00 €144,00 €

  • Kein Elternbeitrag für ein Kind aus einer Familie mit 4 oder mehr Kindern unter 18 Jahren.
  • Der Elternbeitrag wird in elf Monaten (September bis Juli) erhoben.

§ 2 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 01.09.2025 in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisherige Fassung des § 5 Abs. 2 außer Kraft.

Ausgefertigt

Winterbach, den 28.05.2025

Sven Müller

Bürgermeister

Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

Erscheinung
Winterbach mehr als Heimat Mitteilungsblatt
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Ausgabe 23/2025
von Gemeinde Winterbach
05.06.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.

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