Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in Verbindung mit §§ 2, 3, 13, 14 und 19 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat Winterbach am 27.05.2025 folgende Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Grundschulbetreuung in Winterbach beschlossen:
Der § 5 Abs. 2 erhält folgende Fassung:
(2) Höhe der Gebührensätze im Einzelnen ab dem 01.09.2025
Betreuungszeiten | 6.45 - 8.00 Uhr 11.15 - 13.00 Uhr | 6.45 - 8.00 Uhr 11.15 - 14.00 Uhr | 6.45 - 8.00 Uhr 11.15 - 16.30 Uhr |
1 Kind < 18 Jahre | 94,00 € | 126,00 € | 274,00 € |
2 Kinder < 18 Jahre | 73,00 € | 97,00 € | 211,00 € |
3 Kinder < 18 Jahre | 50,00 € | 66,00 € | 144,00 € |
Diese Satzung tritt am 01.09.2025 in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisherige Fassung des § 5 Abs. 2 außer Kraft.
Ausgefertigt
Winterbach, den 28.05.2025
Sven Müller
Bürgermeister
Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.