Landkreis Tübingen
vom 04.12.2024
Aufgrund der §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und §§ 2, 8 Abs. 2, 11, 13, 14, 20 und 42 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Ofterdingen am 03.12.2024 folgende Satzung beschlossen:
Satzungsänderungen
Die Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung – AbwS) vom 05.12.2018 wird wie folgt geändert:
1. § 42 (Höhe der Abwassergebühren) Abs. 1 bis Abs. 3 werden wie folgt gefasst:
(1) Die Schmutzwassergebühr (§ 40) beträgt je m³ Abwasser1,62 EUR.
(2) Die Niederschlagswassergebühr (§ 40 a) beträgt je m² versiegelte Fläche und Jahr0,53 EUR.
(3) Die Gebühr für sonstige Einleitungen (§ 8 Abs. 3) beträgt je m³ Abwasser oder Wasser1,62 EUR.
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 01.01.2025 in Kraft.
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der Gemeindeordnung beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
Ausgefertigt!
Ofterdingen, den 04.12.2024
gez.
Simon Wagner
Bürgermeister