Als eingetragene Genossenschaft sind wir gesetzlich verpflichtet, die Mitgliederliste auf dem aktuellen Stand zu halten.
Die Meldung im Todesfall eines Mitglieds obliegt dessen Erben.
Da dies aus Unkenntnis sehr häufig nicht geschieht, ist es uns nicht möglich, die Mitgliederliste zu pflegen.
Die örtlichen Meldeämter können uns lediglich den Tod bestätigen, nicht aber den Namen des Erben nennen.
Daher beabsichtigen wir, bei der Generalversammlung 2025 den § 7 der Satzung zur Anpassung vorzuschlagen.
Somit geht die Mitgliedschaft bis zum Ende des Todesjahres auf den Erben über. Danach erlischt sie.
Der Erbe hat die Möglichkeit, die Mitgliedschaft zu übernehmen oder sie zu kündigen.
Geschieht dies nicht, erlischt der Anspruch nach Frist von drei Jahren.
Bitte melden Sie rechtzeitig Ihre Ansprüche bei uns an.
Nähere Info zur geplanten Änderung erfahren Sie bei:
Jungviehweide Sennfeld eG
Vorstand Martin Danz
Untere Austr.57
74740 Adelsheim
Tel. 06291/2276 (ggf. Anrufbeantworter)
oder E-Mail: m.danz@t-online de