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Satzungsänderung

Als eingetragene Genossenschaft sind wir gesetzlich verpflichtet, die Mitgliederliste auf dem aktuellen Stand zu halten. Die Meldung im Todesfall eines...

Als eingetragene Genossenschaft sind wir gesetzlich verpflichtet, die Mitgliederliste auf dem aktuellen Stand zu halten. Die Meldung im Todesfall eines Mitglieds obliegt dessen Erben.

Da dies aus Unkenntnis sehr häufig nicht geschieht, ist es uns nicht möglich, die Mitgliederliste zu pflegen. Die örtlichen Meldeämter können uns lediglich den Tod bestätigen, nicht aber den Namen des Erben nennen. Daher beabsichtigen wir, bei der Generalversammlung 2025 den § 7 der Satzung zur Anpassung vorzuschlagen. Nach Beschlussfassung durch die Mitglieder und Eintrag im Genossenschaftsregister wird die Änderung rechtskräftig. Dann geht die Mitgliedschaft bis zum Ende des Todesjahres auf den Erben über. Danach erlischt sie.

Der Erbe hat die Möglichkeit, die Mitgliedschaft zu übernehmen oder sie zu kündigen. Dies gilt für alle bis dahin bestehenden Erbansprüche. Geschieht dies nicht, erlischt sein Anspruch nach Frist von drei Jahren.

Bitte melden Sie rechtzeitig Ihre Ansprüche bei uns an.

Nähere Info zur geplanten Änderung erfahren Sie bei:

Jungviehweide Sennfeld eG

Vorstand Martin Danz

Untere Austr.57, 74740 Adelsheim

Tel. 06291/2276 ( ggf. Anrufbeantworter) oder E-Mail: m.danz@t-online de

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Ausgabe 21/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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