Der Gemeinderat der Gemeinde Aichhalden hat am 26.07.2022 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Hinteraichhalden – 2. Änderung und 1. Erweiterung“ und die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften als jeweils selbständige Satzung beschlossen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst eine Fläche von insgesamt 3,1 ha und befindet sich im südlichen Teil der Gemarkung Aichhalden. Maßgebend ist der Lageplan des Bebauungsplans in der Fassung vom 26.07.2022. Der exakte räumliche Geltungsbereich ist der beigefügten Plandarstellung zu entnehmen.
Der Bebauungsplan (Planzeichnungen, Planungsrecht, Begründung mit Umweltbericht, Bestandsplan zum Umweltbericht, Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, Ökokonto Maßnahme ÖKM 1 – 6 und Lärmgutachten) sowie die örtlichen Bauvorschriften werden innerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung an folgender Stelle zu jedermanns Einsicht bereitgehalten: Gemeinde Aichhalden Reißerweg 3, Aichhalden.
Nach § 215 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) werden
unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres ab der Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Ist der Bebauungsplan unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung (GemO) oder von Verfahrens- oder Formvorschriften auf Grund der GemO zu Stande gekommen, gilt er nach § 4 Abs. 4 GemO ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zu Stande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
schriftlich oder elektronisch geltend gemacht worden ist.
Ist eine Verletzung nach § 4 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 GemO geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf eines Jahres nach der Bekanntmachung jedermann diese Verletzung geltend machen.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.
Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Gewerbegebiet Hinteraichhalden – 2. Änderung und 1. Erweiterung“ treten mit dieser Bekanntmachung in Kraft.
Aichhalden, den 11.04.2025
gez.
Michael Lehrer
Bürgermeister