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Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan „Masselstraße III – Erweiterung“ und die zugehörigen örtlichen Bauvorschriften

Der Gemeinderat der Gemeinde Loßburg hat am 29.04.2025 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan „Masselstraße III – Erweiterung“ und die...

Der Gemeinderat der Gemeinde Loßburg hat am 29.04.2025 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan „Masselstraße III – Erweiterung“ und die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften als jeweils selbständige Satzung beschlossen.

Das Plangebiet befindet sich im nördlichen Siedlungsbereich von Loßburg-Rodt und grenzt unmittelbar südlich an die ‚Äußere Masselstraße‘ an. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst eine Fläche von insgesamt 0,916 ha und beinhaltet die Flurstücke 621 (Äußere Masselstraße - Teilfläche), 214/2 (Teilfläche), 214/6 (Teilfläche), 215/3, 215/5, 216/4, 216/2 (Teilfläche), 216/6, 219/1 (Teilfläche) und 219/7.

Der räumliche Geltungsbereich ist der beigefügten Plandarstellung zu entnehmen.

Maßgebend für die räumliche Abgrenzung ist der zeichnerische Teil des Bebauungsplans in der Fassung vom 08.04.2025.

In Zusammenhang mit dem Bebauungsplan werden folgende planexterne naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen festgesetzt:

  • Als Ausgleich für den potenziellen Verlust von Nistmöglichkeiten für Höhlenbrüter sind im Umgebungsbereich des Plangebietes 3 Nistkästen für Höhlenbrüter zu verhängen. Folgende Standorte sind vorgesehen:

- Einzelbaum mit Pflanzbindung im Geltungsbereich des Bebauungsplanes;

- Einzelbaum in Baumreihe entlang der Äußeren Masselstraße in Richtung Norden, am Gehweg, Flst. Nr. 621

- Einzelbaum (Linde) auf öffentlicher Grünfläche im Kreuzungsbereich Kohlbergweg / Breuninger Weg / Äußere Masselstraße (Flst.Nr. 82).

  • Als Ausgleich für den potenziellen Verlust von Sommerquartieren für Fledermäuse sind im Umgebungsbereich des Plangebietes 3 Fledermausflachkästen zu verhängen. Folgende Standorte sind vorgesehen:

- Einzelbaum mit Pflanzbindung im Geltungsbereich des Bebauungsplanes;

- Einzelbaum (Linde) auf öffentlicher Grünfläche im Kreuzungsbereich Kohlbergweg / Breuninger Weg / Äußere Masselstraße (Flst.Nr. 82);
- Einzelbaum (Birke) auf gemeindeeigener Fläche (Flst.Nr. 701) am südöstlichen Rand des Baugebiets Masselstraße II.

Der Bebauungsplan „Masselstraße III – Erweiterung“ ersetzt in seinem Geltungsbereich alle bisher dort geltenden Bebauungspläne.

Der Bebauungsplan (zeichnerischer Teil, textliche Festsetzungen und Begründung) sowie die örtlichen Bauvorschriften werden innerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten bei der Gemeindeverwaltung Loßburg an folgender Stelle zu jedermanns Einsicht bereitgehalten: Gemeinde Loßburg, Bauamt, Hauptstraße 50, 72290 Loßburg. Darüber hinaus stehen die Unterlagen unter www.lossburg.de/de/gewerbe/bauleitplanung zum Download bereit.

Nach § 215 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) werden

  • eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  • eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
  • nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres ab der Bekanntmachung des Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.

Der Beschluss des Bebauungsplanes „Masselstraße III – Erweiterung“ wird hiermit bekannt gemacht.

Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Masselstraße III – Erweiterung“ treten mit dieser Bekanntmachung in Kraft.

Loßburg, den 13.05.2025

gez. Christoph Enderle

Bürgermeister

Anhang
Dokument
Erscheinung
Amtsblatt der Gemeinde Loßburg
NUSSBAUM+
Ausgabe 20/2025
von Gemeinde Loßburg
16.05.2025
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