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Schadstoffsammlung am Samstag, 28. September

Am Samstag, 28. September, macht das Schadstoffmobil an folgenden Stellen im Landkreis Heilbronn Halt: Zeit Ort Sammelstelle 09:00...

Am Samstag, 28. September, macht das Schadstoffmobil an folgenden Stellen im Landkreis Heilbronn Halt:

ZeitOrtSammelstelle
09:00 – 10:30FleinParkplatz bei der Sandberghalle, Talheimer Str.
11:00 – 12:30UntergruppenbachParkplatz hinter dem Sportgelände
14:00 – 14:30UnterheinrietParkplatz bei der Hohenriethalle
15:15 – 16:15BeilsteinParkplatz unterhalb des offiziellen Parkplatzes der Burg Hohenbeilstein

Privathaushalte können dort schadstoffhaltige Abfälle in haushaltsüblichen Mengen kostenlos abgeben. Abfälle werden auf diese Weise garantiert ordnungsgemäß beseitigt und verwertet.

Angenommen werden u. a.:

  • Pflanzen- und Holzschutzmittel
  • Gifte, Säuren und Laugen
  • Farb- und Lackreste, Verdünner
  • Chemikalien, quecksilberhaltige Stoffe
  • Leuchtstoffröhren.

Nicht angenommen werden u. a.:

  • Abfälle aus Gewerbebetrieben
  • Gebinde größer als 50 Liter.

Chemikalien dürfen nicht zusammengemischt werden. Wenn möglich, sollten die Originalverpackungen zur Sammelstelle mitgebracht werden.

Die Schadstoffe werden vor Ort den Mitarbeitenden der Sammlung übergeben. Einfach abgestellte Abfälle können zur Gefahr für Mensch und Umwelt werden.

Für handelsübliche Wandfarben (Dispersionsfarben) gelten Besonderheiten. Dispersionsfarben (keine Ölfarben und anderes) können von Privatanliefernden jederzeit in den Entsorgungszentren/ Müllannahmestellen Eberstadt und Schwaigern-Stetten sowie auf dem Recyclinghof in Neckarsulm-Stadt, Rötelstraße 3, zu den jeweiligen Öffnungszeiten kostenlos abgegeben werden. Vollständig ausgehärtete Dispersionsfarbreste dürfen bedenkenlos in die graue Restmülltonne.

Eine Übersicht aller Sammeltermine sowie die Öffnungszeiten der Entsorgungsbetriebe und der Recyclinghöfe im Landkreis Heilbronn ist unter www.landkreis-heilbronn.de/abfallwirtschaft abrufbar.

Erscheinung
Beilsteiner Mitteilungen – Amtsblatt der Stadt Beilstein
NUSSBAUM+
Ausgabe 36/2024
von Landratsamt Heilbronn
06.09.2024
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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