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Schadstoffsammlungen

Samstag, 8. Februar Schadstoffsammlungen Am Samstag, 8. Februar macht das Schadstoffmobil an folgenden Stellen im Landkreis Heilbronn Halt: ...

Samstag, 8. Februar

Schadstoffsammlungen


Am Samstag, 8. Februar macht das Schadstoffmobil an folgenden Stellen im Landkreis Heilbronn Halt:

ZeitOrtSammelstelle
9.00 – 10.00 UhrOffenauNATO-Rampe (verlängerte Holzstraße)
10.45 – 12.15 UhrBad FriedrichshallBaubetriebshof, Industriestraße 53
13.30 – 14.00 UhrUntergriesheimPlatz beim Bahnhof
15.00 – 16.30 UhrNeudenau/HerbolzheimRecyclinghof (ehem. Erddeponie), Richtung Herbolzheim

Privathaushalte können dort schadstoffhaltige Abfälle in haushaltsüblichen Mengen kostenfrei abgeben. Abfälle werden auf diese Weise garantiert ordnungsgemäß beseitigt und verwertet.

Angenommen werden unter anderem:

  • Pflanzen- und Holzschutzmittel
  • Gifte, Säuren und Laugen
  • Farb- und Lackreste, Verdünner
  • Chemikalien, quecksilberhaltige Stoffe
  • Leuchtstoffröhren.

Nicht angenommen werden unter anderem:

  • Abfälle aus Gewerbebetrieben
  • Gebinde größer als 50 Liter.

Chemikalien dürfen nicht zusammengemischt werden. Wenn möglich, sollten die Originalverpackungen zur Sammelstelle mitgebracht werden.

Die Schadstoffe werden vor Ort den Mitarbeitenden der Sammlung übergeben. Einfach abgestellte Abfälle können zur Gefahr für Mensch und Umwelt werden.

Für handelsübliche Wandfarben (Dispersionsfarben) gelten Besonderheiten. Dispersionsfarben (keine Ölfarben und anderes) können von Privatanliefernden jederzeit in den Entsorgungszentren/Müllannahmestellen Eberstadt und Schwaigern-Stetten sowie auf dem Recyclinghof in Neckarsulm-Stadt, Rötelstraße 3, zu den jeweiligen Öffnungszeiten kostenfrei abgegeben werden. Vollständig ausgehärtete Dispersionsfarbreste dürfen bedenkenlos in die graue Restmülltonne.

Eine Übersicht aller Sammeltermine sowie die Öffnungszeiten der Entsorgungsbetriebe und der Recyclinghöfe im Landkreis Heilbronn sind unter www.aw-landkreis-heilbronn.de abrufbar.

Erscheinung
Friedrichshaller Rundblick
NUSSBAUM+
Ausgabe 06/2025
von Landratsamt Heilbronn
06.02.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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