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Schadstoffsammlungen

Am Samstag, 24. Mai, macht das Schadstoffmobil an folgenden Stellen im Landkreis Heilbronn Halt: Zeit Ort Sammelstelle 9.00–10.00...

Am Samstag, 24. Mai, macht das Schadstoffmobil an folgenden Stellen im Landkreis Heilbronn Halt:

ZeitOrtSammelstelle

9.00–10.00 Uhr

GüglingenParkplatz Weinsteige (Festplatz)

11.00–12.00 Uhr

GemmingenParkplatz oberhalb der Kraichgauhalle, Massenbacher Weg

13.30–14.00 Uhr

RichenParkplatz unterhalb des Friedhofs

14.30–15.00 Uhr

IttlingenParkplatz beim Rathaus/Sammelplatz bei der Feuerwehr

15.30–16.00 Uhr

AdelshofenParkplatz bei der Dreschhalle

Privathaushalte können dort schadstoffhaltige Abfälle in haushaltsüblichen Mengen kostenlos abgeben. Abfälle werden auf diese Weise garantiert ordnungsgemäß beseitigt und verwertet.

Angenommen werden u. a.:

  • Pflanzen- und Holzschutzmittel
  • Gifte, Säuren und Laugen
  • Farb- und Lackreste, Verdünner
  • Chemikalien, quecksilberhaltige Stoffe
  • Leuchtstoffröhren.

Nicht angenommen werden u. a.:

  • Abfälle aus Gewerbebetrieben
  • Gebinde größer als 50 Liter.

Chemikalien dürfen nicht zusammengemischt werden. Wenn möglich, sollten die Originalverpackungen zur Sammelstelle mitgebracht werden.

Die Schadstoffe werden vor Ort den Mitarbeitenden der Sammlung übergeben. Einfach abgestellte Abfälle können zur Gefahr für Mensch und Umwelt werden.

Für handelsübliche Wandfarben (Dispersionsfarben) gelten Besonderheiten. Dispersionsfarben (keine Ölfarben und anderes) können von Privatanliefernden jederzeit in den Entsorgungszentren/Müllannahmestellen Eberstadt und Schwaigern-Stetten sowie auf dem Recyclinghof in Neckarsulm-Stadt, Rötelstraße 3, zu den jeweiligen Öffnungszeiten kostenlos abgegeben werden. Vollständig ausgehärtete Dispersionsfarbreste dürfen bedenkenlos in die graue Restmülltonne.

Eine Übersicht aller Sammeltermine sowie die Öffnungszeiten der Entsorgungsbetriebe und der Recyclinghöfe im Landkreis Heilbronn sind unter www.aw-landkreis-heilbronn.de abrufbar.

Erscheinung
Amtsblatt der Gemeinde Cleebronn
NUSSBAUM+
Ausgabe 20/2025
von Landratsamt Heilbronn
16.05.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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